Der Eingangsbereich des Neanderbads. Foto: Stadtwerke Erkrath
Der Eingangsbereich des Neanderbads. Foto: Stadtwerke Erkrath

Erkrath. Gemäß der aktuellen Coronaschutzverordnung kann das Neanderbad nur unter Beachtung der 3G-Regeln besucht werden. Kinder und Jugendliche müssen sich in den Herbstferien gegebenenfalls testen lassen.

„Zu der 3G-Regel zählen die Nachweise für eine Corona-Impfung, eine Genesung oder ein negatives Testergebnis“, so die Stadtwerke Erkrath zu der Voraussetzung für den Besuch im Neanderbad. Der Test dürfe maximal 48 Stunden alt sein.

Eine Änderung ergibt sich zeitweise für Kinder und Jugendliche: „Da die verbindlichen Testungen für Schüler in den Ferien nicht durchgeführt werden, müssen, entsprechend der Coronaschutzverordnung, Kinder und Jugendliche in den Herbstferien für den Besuch des Neanderbads einen Test vorlegen“, heißt es. Für Kinder bis zum Schuleintritt gelte weiterhin keine Testpflicht.

Badegäste können ohne vorherige Online-Reservierung das Bad für 2,5 Stunden besuchen. Die Eintrittskarten für das Neanderbad können an der Kasse erworben werden. Im Neanderbad gilt die AHA-Regel, das Tragen einer Maske im Eingangs- und Umkleidebereich sowie die ergänzte Haus- und Badeordnung.

In den Herbstferien ist das Neanderbad auch montags von 11 bis 21 Uhr geöffnet. An den übrigen Tagen kann dienstags, mittwochs und freitags von 6.30 bis 21 Uhr und donnerstags von 6.30 bis 20 Uhr geschwommen werden. An den Wochenenden ist das Freizeitbad von 8 bis 20 Uhr geöffnet. Weitere Informationen unter www.neanderbad.de.