Landrat Thomas Hendele. Archivfoto: Mathias Kehren
Landrat Thomas Hendele. Archivfoto: Mathias Kehren

Düsseldorf. Der Landkreistag NRW und der Städte- und Gemeindebund NRW begrüßen den Entwurf für ein neues Gemeindefinanzierungsgesetz.

„Der Entwurf für das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG 2022) schließt aus Sicht der Kreise und kreisangehörigen Städte und Gemeinden eine Gerechtigkeitslücke“, erklärten am Mittwoch in Düsseldorf Landrat Thomas Hendele, Präsident des Landkreistages NRW, und der Soester Bürgermeister Dr. Eckhard Ruthemeyer, Präsident des Städte- und Gemeindebundes NRW.

Nach Auffassung der beiden kommunalen Spitzenverbände liefert der Gesetzentwurf zum GFG 2022 einen Beitrag für einen fairen Interessenausgleich innerhalb der kommunalen Familie. Welchen Anteil aus der Steuermasse eine Kommune erhält, wird bislang mit Hilfe eines einheitlichen Schlüssels über den kommunalen Finanzausgleich ermittelt.

„Der Gesetzgeber darf die Kommunen nicht weiterhin über einen Kamm scheren, wenn er ihre reale Steuerkraft beurteilen will“, mahnten Hendele und Ruthemeyer. „Die Potenziale unterscheiden sich erheblich, wenn man Großstädte und kreisangehörige Kommunen miteinander vergleicht“, so die Präsidenten. „Für Unternehmen ist es beispielsweise deutlich attraktiver, sich in einer Metropole anzusiedeln. Das schlägt sich auch in den Steuereinnahmen nieder.“ Um konkurrenzfähig zu bleiben, müssten kleinere Kommunen oftmals die Hebesätze senken. Dies sei im kommunalen Finanzausgleich bisher nicht berücksichtigt.

„Wenn der Gesetzgeber nun bei der Berechnung der Steuerkraft die realen Unterschiede zwischen kreisfreiem und kreisangehörigem Raum anerkennt, führt dies zu einer gerechteren Verteilung der Mittel“, stellten Hendele und Ruthemeyer klar. Gleichzeitig trage das Land damit den Vorgaben des Verfassungsgerichtshofs Rechnung. Die Gerichte hätten mehrfach darauf hingewiesen, dass sich der kommunale Finanzausgleich möglichst nah an der realen Steuerkraft einer Gemeinde und ihres Finanzbedarfs zu orientieren hat.

Seit Jahren erhielten die Kommunen im kreisangehörigen Raum immer weniger Anteile aus dem Steuertopf des Landes. „Somit stehen mittelbar auch den Menschen in den Kreisen weniger Ressourcen zur Verfügung“, kritisierten die Vertreter der beiden kommunalen Spitzenverbände. „Wir bauen darauf, dass die Landtagsabgeordneten kein Interesse daran haben werden, die langjährige strukturelle Benachteiligung des kreisangehörigen Raums fortzusetzen“, so Hendele und Ruthemeyer.

Wie wichtig ein differenziertes GFG 2022 für kreisangehörige Städte und Gemeinden ist, haben Landkreistag und Städte und Gemeindebund NRW zuletzt in einer gemeinsamen Stellungnahme gegenüber dem Landtagsausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen erläutert.