Der Chor der Konzertgesellschaft Wuppertal. Foto: Romano Amend/Wuppertaler Bühnen
Der Chor der Konzertgesellschaft Wuppertal. Foto: Romano Amend/Wuppertaler Bühnen

Wuppertal. Am Totensonntag, 21. November, findet in der Historischen Stadthalle in Wuppertal ein gemeinsames Konzert des Sinfonieorchesters und des Chores der Konzertgesellschaft Wuppertal statt. Los geht es um 18 Uhr.

Gemeinsam mit der Sopranistin Dorothea Brandt, der Altistin Rena Kleifeld, dem Tenor aus dem Ensemble der Oper Wuppertal Sangmin Jeon und Jens Hamann (Bass) bringen das Sinfonieorchester Wuppertal und der Chor der Konzertgesellschaft Wuppertal dieses geistliche Werk voller moderner Ausdrucksformen auf die Bühne. Am Dirigierpult feiert Gregor Meyer, Leiter des Gewandhauschores, sein Wuppertaler Debüt.

Zum Konzert heißt es: »Der Kerl hat mehr Ideen als wir alle. Aus seinen Abfällen könnte sich jeder andere die Hauptthemen zusammenklauben.« In den Worten Johannes Brahms’ schwingt Bewunderung, aber auch Neid über den Ideenreichtum seines acht Jahre jüngeren Komponistenkollegen Antonín Dvořák mit. Dvořáks Requiem strotzt vor musikalischen Ideen: Unbegleitete Gesänge treffen auf archaischen Psalm- und Wechselgesang, italienischer Arienschmelz ist ebenso zu vernehmen wie polyphone Strukturen des 16. Jahrhunderts und barocke Fugen. Und auch die für Dvořák so typischen Volksmusikanklänge lassen sich in seinem Requiem finden. Dvořáks unverwechselbarer intensivmelodischer Duktus verleiht Themen wie Tod, Trauer, Furcht, Hoffnung und Erlösung eine besondere emotionale Tiefe. Die außergewöhnliche Dramatik der Tonsprache fesselt vom ersten bis zum letzten Ton und bescherte dem Requiem bereits bei seiner Uraufführung in Birmingham einen fulminanten Erfolg.

Die Coronaschutzverordnung des Landes NRW macht es möglich, die Historische Stadthalle Wuppertal komplett für das Publikum zu öffnen. Tickets sind erhältlich bei der KulturKarte, Kirchplatz 1 in Elberfeld, online unter sinfonieorchester-wuppertal.de oder telefonisch unter 0202 563 7666. Beim Einlass ist ein Impf- oder Genesungsnachweis vorzulegen.