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Die "TraffiStar S350" kommt im Kreis Mettmann zum Einsatz. Foto: Kreis Mettmann

Kreis Mettmann. Ende November startet das Straßenverkehrsamt eine einjährige Testphase mit einem neuen mobilen Geschwindigkeitsmessgerät, das „die Vorteile aus mobiler und stationärer Geschwindigkeitsüberwachung vereint“, so die Kreisverwaltung.

Die Enforcement Trailer Semistation „TraffiStar S350“ der Firma Jenoptik lasse sich wie ein Anhänger bewegen und flexibel am Straßenrand aufstellen, erklärt der Kreis Mettmann. „Über die zwei integrierten Messgeräte mit modernster Lasertechnik kann der Verkehr in beide Fahrtrichtungen gleichzeitig überwacht werden. Bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wird ein Foto erstellt und per Datenfernübertragung an den Kreis übermittelt. Aufgrund einer eigenen Stromversorgung ist ein autarker Einsatz an wechselnden Standorten über mehrere Tage und rund um die Uhr möglich.“

Der Einsatz mobiler und stationärer Messtechnik habe die Einhaltung der jeweils zulässigen Höchstgeschwindigkeiten und eine generelle Senkung des Geschwindigkeitsniveaus zum Ziel, so der Kreis.

Bisher hat der Kreis Mettmann für seine 310 Messstellen mobile Messfahrzeuge im Einsatz. Diese messen überwiegend an Orten, die vermehrt von Fußgängern und Fahrradfahrern sowie besonders schutzwürdigen Personen wie Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen frequentiert werden, also an Kindertageseinrichtungen, Schulen, Altenheimen oder Krankenhäusern. „Auch gibt es seitens der Bürger immer wieder Anregungen für neue Messstellen“, heißt es.

24 stationäre Messanlagen, verteilt auf das gesamte Kreisgebiet, unterstützen die mobile Geschwindigkeitsmessung. „Zusätzlich befinden sich zwei weitere stationäre Anlagen aktuell noch in den Baustellenbereichen auf der Autobahn A3 im Abschnitt zwischen Hilden und Langenfeld“, so die Kreisverwaltung. „Diese dienen der Absicherung des Baufeldes und den dort arbeitenden Menschen, sowie der Vermeidung geschwindigkeitsbedingter Unfälle in Verbindung mit temporär veränderten Verkehrsführungen und schmaleren Fahrspuren.“

Die stationären Messanlagen seien überwiegend aufgrund von Beschlüssen der überörtlichen Unfallkommission in unfallträchtigen Bereichen installiert worden. Hauptunfallursache sei an diesen Stellen grundsätzlich überhöhte Geschwindigkeiten teilweise mit Schwerverletzten und/oder mit Todesfolge gewesen.

„Garant für mehr Sicherheit“

„Von den Autofahrern ungeliebt, erweisen sich diese Anlagen als Garant für mehr Sicherheit. Das zeigt ein Vergleich der Gesamtzahlen der Verkehrsunfälle im Bereich der „Starenkästen“ vor und nach ihrer Einführung“, resümiert der Kreis Mettmann. Die Zahl der Unfälle habe deutlich abgenommen.

Mit dem Einsatz der semistationären Anlage könne eine Lücke zwischen mobiler und stationärer Geschwindigkeitsmessung im Kreis Mettmann geschlossen werden. „Die Anlage ist variabel einsetzbar, ermöglicht schnelle Reaktion auf sich ändernde Anforderungen und ist besonders für den innerstädtischen Bereich geeignet“ Zudem eröffneten sich hiermit auch neue Möglichkeiten der zunehmenden Bedeutung des Themas Lärmschutzes künftig gerechter zu werden.

„So wird es nunmehr möglich sein, nächtliche Beschränkungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit aus Lärmschutzgründen vollständiger zu überwachen“, so der Kreis. „Auch für die Entschärfung von Unfallstrecken oder Unfallhäufungspunkten mit einer besonderen Problematik nachts oder am Wochenende (Stichwort „Raserstrecken“) ist das neue Gerät prädestiniert.“

Für den Messbetrieb lasse sich der Anhänger vollständig auf den Wagenboden absenken. „Dabei verschwinden die Räder in der gepanzerten Außenhülle, was Bewegung oder gar Abtransport durch Unberechtigte kaum zulässt, zusätzlich schützt ein Alarmsystem die Messtechnik vor Vandalismus“, erklärt die Kreisverwaltung.

Es sei beabsichtigt, die semistationäre Messanlage im regelmäßigen Wechsel an unterschiedlichen Standorten in allen kreisangehörigen Städten einzusetzen. „Natürlich werden die jeweiligen Einsatzstellen des Anhängers, wie auch die der stationären und mobilen Überwachung, weiterhin aktuell auf der Internetseite des Kreises Mettmann sowie in der Presse regelmäßig bekannt gegeben.“