Der Blotschenmarkt in Mettmann findet unter
Der Blotschenmarkt in Mettmann findet unter "2G" statt. Foto: Volkmann/Archiv

Mettmann. Für den Blotschenmarkt in Mettmann wird die 2G-Regelung gelten, das teilen die Organisatoren mit: „Auf das Veranstaltungsgelände dürfen nur geimpfte und genesene Besucher, die ein entsprechendes Kontrollbändchen erhalten.“ Ausnahmen gebe es für Kinder.

Das Team des Blotschenmarktes habe sich „intensiv“ mit der Frage beschäftigt, wie die Einhaltung der 2G-Regelung kontrolliert werden könne. Eine Sperrung einzelner Zugänge und Kontrollen an den Zugängen sei in dieser Form nicht realisierbar. „Das liegt vor allem daran, dass der so genannte Außenring – also der Bereich zwischen Buden und Häusern – für Anwohner und Besucher der Gastronomie jederzeit frei zugänglich sein muss und nicht Teil des Veranstaltungsgeländes ist“, hieß es. Und: Auch alle, die in die Kirche St. Lambertus möchten, unterlägen nicht der 2G-Regelung des Blotschenmarktes.

Das Blotschenmarkt-Team ist letztendlich auf ein Konzept aufmerksam geworden, das unter anderem auf mehreren Düsseldorfer Weihnachtsmärkten angewandt wird: Besucher erhalten beim Sicherheitsdienst und an allen Buden nach Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises ein 2G-Kontrollbändchen.

„Nur mit diesem Kontrollbändchen gibt es Speisen, Getränke und all die anderen schönen Dinge, die an den Buden erhältlich sind“, stellt das Organisationsteam klar. „Diese Idee finden wir auch für den Blotschenmarkt sehr gut“, meint Organisationsleiter Florian Peters.

Für den Blotschenmarkt in Mettmann gilt nun die folgende Regelung: Das Kontrollbändchen kann man sich direkt an einem der Zugänge beim Sicherheitsdienst unter Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises abholen. Sollte es dort zu voll sein, kann man aber als geimpfter oder genesener Besucher auch an einer beliebigen Bude – inklusive der Info-Bude – den Nachweis vorlegen oder ein Mitglied des Blotschenmarkt-Teams (erkennbar an den roten Jacken mit entsprechendem Aufdruck) ansprechen, um ein 2G-Bändchen zu erhalten.

Für Kinder werde es aller Voraussicht nach Ausnahmen geben: „Hier müssen wir aber die Coronaschutzverordnung des Landes abwarten, in der dies – inklusive der Altersgrenze – geregelt sein wird“, so Peters. Er appelliert zudem: „Bitte tragen Sie dazu bei, dass wir alle einen schönen Blotschenmarkt erleben können“.

Wer sich als nicht geimpfte oder nicht genesene Person auf dem Veranstaltungsgelände aufhalte, müsse bei Kontrollen mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen, mahnen die Organisatoren zudem. „Und wir haben das Ordnungsamt gebeten, gemeinsam mit unserem Sicherheitsdienst regelmäßig Kontrollen durchzuführen“, so Peters weiter.