Das Rathaus der Stadt Ratingen. Foto: Stadt Ratingen
Das Rathaus der Stadt Ratingen. Foto: Stadt Ratingen/Archiv

Ratingen. Vor dem Hintergrund der sich verschärfenden Infektionslage gilt für den Zutritt zu den Gebäuden der Stadtverwaltung ab sofort generell die 3G-Regel. Darauf weist die Stadt Ratingen hin

Auch Besucherinnen und Besucher müssen also nachweisen können, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind.

Gemäß den Regelungen im Infektionsschutzgesetz darf ein Antigen-Schnelltest (Bürgertest) als Nachweis nicht älter als 24 Stunden sein, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden. Zu beachten ist außerdem, dass der jeweilige Nachweis nur in Verbindung mit einem gültigen Ausweisdokument mit Lichtbild gilt. Bürgerinnen und Bürger, die Einrichtungen der Stadtverwaltung – ganz gleich, ob Bürgerbüro oder Bücherei-Zweigstelle, Verwaltungsgebäude oder Kita – besuchen, werden daher dringend gebeten, einen entsprechenden Nachweis und ihren Personalausweis mit sich zu führen.