Düsseldorf. Ab Mittwoch gilt in Nordrhein-Westfalen für den gesamten Freizeitbereich „2G“. Das bedeutet, dass beispielsweise Restaurants, Gaststätten, Kinos und Sportstätten nur noch für Geimpfte und Genesene geöffnet sind.
Die neue Coronaschutzverordnung, die am Mittwoch für NRW in Kraft tritt, sei im Grunde einfach erklärt, sagte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann am Mittag bei einer Pressekonferenz. Der gesamte Freizeitbereich stehe nur noch Menschen zur Verfügung, die genesen oder geimpft sind.
Darüber hinaus gelte für Tanzveranstaltungen, Bars, Diskotheken und ähnliche Einrichtungen sogar „2G+“. In diesen Einrichtungen müssen auch Geimpfte und Genesene zusätzlich einen tagesaktuellen Test vorlegen.
Am Montag hat es nach Angaben des Ministers 19.403 Erstimpfungen gegeben. Das sei ein deutliches Plus gegenüber sonst durchschnittlich 7.000 Erstimpfungen. Laumannn hofft, dass sich dieses Entwicklung fortsetzt.
Denn aus seiner Sicht handelt es sich aktuell eindeutig um eine „Pandemie der Ungeimpften“, wie vor allem ein Blick auf die schweren Verläufe zeige.
Neuerungen gelten ab Mittwoch auch am Arbeitsplatz. Hier wird „3G“ eingeführt. Die Arbeitnehmer sind jetzt verpflichtet, ihren Impfstatus gegenüber den Arbeitgebern zu offenbaren. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss jetzt täglich einen aktuellen Schnelltest vorlegen, dieser müsse auch täglich kontrolliert werden, unterstrich der Minister.
Etwa eine Million Arbeitnehmer in NRW sind nach Angaben des Gesundheitsministers nicht geimpft. Somit müsse rein rechnerisch die Zahl der Antigentests jetzt auf täglich mindestens eine Million steigen.
„3G“ gilt unter anderem auch an Hochschulen, bei standesamtlichen Trauungen, Beerdigungen, aber auch bei Frisörbesuchen oder der medizinischen Fußpflege.
Mehr zur Pressekonferenz des Ministers steht hier.
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