Ein Verbotsschild ist an einer Wand befestigt. Foto: pixabay/symbolbild
Ein Verbotsschild ist an einer Wand befestigt. Foto: pixabay/symbolbild

Mettmann. Auf der Eidamshauser Straße wird das Parken zwischen den zwei Einmündungsbereichen des Amselwegs verboten. Dem Vorschlag der Verwaltung haben die Mitglieder des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität zugestimmt. Die Stadt informiert:

Anwohner der Straße hatten sich über die Situation beschwert, weil ihnen parkende Autos vor ihren Grundstücksausfahrten die Sicht versperren, wenn sie auf die Straße fahren wollen. Dies führe immer wieder zu gefährlichen Verkehrssituationen. Zudem verursachten die Autos am Fahrbahnrand zeitweise erhebliche Rückstaus, weil der Verkehr nur in eine Richtung an den parkenden Fahrzeugen vorbeifahren kann.

Aufgrund der Beschwerden hatten sich Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde ein Bild von der Lage gemacht. Ihr Urteil: Teilweise werden Fahrzeuge sogar so abgestellt, dass das Abbiegen vom Amselweg auf die Eidamshauser Straße nur über die Fahrspur des Gegenverkehrs möglich ist. Für die Rheinbahn sind die parkenden Autos ebenfalls ein Problem. Je nach Tageszeit müssen die Busse lange warten, bis sie an ihnen vorbeifahren können.

Ein generelles Parkverbot auf der Eidamshauser Straße würde nach Ansicht der Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörde dazu führen, dass auf der Straße zu schnell gefahren würde. Deshalb habe man davon Abstand genommen.

Das Parkverbot wird regelmäßig kontrolliert. Sollte diese Regelung nur zu einer Verlagerung der parkenden Autos führen, sollen weitere Maßnahmen in Betracht gezogen werden.