Das Rathaus der Stadt Velbert. Archivfoto: Mathias Kehren
Das Rathaus der Stadt Velbert. Archivfoto: Mathias Kehren

Velbert. Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens gilt für den Zutritt des Rathauses, Thomasstraße 1, ab Donnerstag, 2. Dezember, auch für Besucherinnen und Besucher die 3G-Regel. Ein entsprechender Nachweis über eine Impfung, eine Genesung oder einen tagesaktuellen negativen Coronatest sowie ein Ausweisdokument müssen am Eingang vorgelegt werden. Selbsttests werden nicht anerkannt.

„Die neue Regelung dient zum Schutz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für die Bürgerinnen und Bürger, die sich im Rathaus aufhalten“, so Bürgermeister Dirk Lukrafka.

Das Rathaus ist zu den gewohnten Öffnungszeiten geöffnet. Eine vorherige Terminvereinbarung ist jedoch notwendig. Außerdem werden Bürgerinnen und Bürger gebeten, vorab zu prüfen, ob ihre Anliegen auch telefonisch, per E-Mail oder online erledigt werden können. Das Tragen einer medizinischen Maske oder FFP2-Maske im Rathaus ist verpflichtend.