Das Verfahren der Kontaktverfolgung ändert sich im Kreis Mettmann. Foto: Volkmann
Das Verfahren der Kontaktverfolgung ändert sich im Kreis Mettmann. Foto: Volkmann

Kreis Mettmann. Das Gesundheitsamt des Kreises Mettmann ändert das Verfahren bezüglich der Kontaktnachverfolgung. Man wolle Corona-Ermittlungskapazitäten auf Infizierte, auf vulnerable Kontaktpersonen und Infektionen in Einrichtungen konzentrieren.

„Angesichts der anhaltend hohen Corona-Infektionszahlen konzentriert sich das Kreisgesundheitsamt ab sofort bei der Kontaktaufnahme und der Kontaktermittlung im Wesentlichen auf die Infizierten, auf vulnerable Kontaktpersonen sowie auf Ausbruchsgeschehen in Einrichtungen“, heißt es vom Kreis Mettmann. Die Entwicklung in den vergangenen Wochen habe gezeigt, dass viel Zeit in die Ermittlung von Kontaktfällen investiert wurde, die allermeisten der gemeldeten Kontaktpersonen jedoch geimpft und symptomlos seien, sodass sich weitere Maßnahmen erübrigten.

Bisher galt bereit: Wer ein positives PCR-Testergebnis erhält, begibt sich entsprechend der Test- und Quarantäneverordnung automatisch in Quarantäne. Haushaltsangehörige sind ebenfalls per Verordnung von der Quarantänepflicht erfasst.

Hinsichtlich der übrigen (nicht häuslichen) engen Kontakte ändert sich laut Kreisverwaltung nun das Verfahren. Der Kreis Mettmann erklärt hierzu: „Das Gesundheitsamt wird Kontakt zum Infizierten aufnehmen, ihn über das weitere Vorgehen informieren und mit einem entsprechenden Leitfaden ausstatten. Dieser Leitfaden sieht vor, dass der Infizierte selbst seine engeren Kontakte informiert.“

Leitfaden für Risikoermittlung

Ein Leitfaden soll bei der Risikoabschätzung helfen. Quelle: Kreis Mettmann
Ein Leitfaden soll bei der Risikoabschätzung helfen. Quelle: Kreis Mettmann

Diese Kontaktpersonen müssten daraufhin nach einem vorgegebenen Schema, das auf der Corona-Internetseite des Kreises abrufbar ist, eigenständig ihr Infektionsrisiko prüfen.

Entscheidend bei der Bewertung sei dann unter anderem, ob coronatypische Symptome vorliegen, wie lang und wie eng der Kontakt zum Infizierten war und, ob man geimpft oder genesen ist.

„Wer keine Symptome hat und keinen engen Kontakt hatte, trägt in der Regel ein nur geringes Infektionsrisiko“, so der Kreis Mettmann. „Gleiches gilt für Geimpfte und Genesene.“ Für diesen Personenkreis gelte es, weiterhin die AHA+L-Regeln zu beachten und den eigenen Gesundheitszustand 21 Tage lang auf mögliche Corona-Symptome zu beobachten. „Eine Quarantäne und auch eine Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt sind nicht erforderlich“, hieß es.

„Wer allerdings Symptome hat, begibt sich unverzüglich in Quarantäne und meldet sich per Online-Formular beim Gesundheitsamt“, stellt der Kreis Mettmann klar. Eine entsprechende Quarantäneanordnung werde dann unverzüglich zugestellt.

Informationen und die Leitfäden sind auch unter www.kreis-mettmann-corona.de abrufbar.