Ein Blick in die Velberter Innenstadt zur Adventszeit. Foto: Volkmann/Archiv
Ein Blick in die Velberter Innenstadt zur Adventszeit. Foto: Volkmann/Archiv

Düsseldorf. Die kurzfristige Einführung von Zutrittsbeschränkungen für Ungeimpfte stelle den Einzelhandel vor kaum lösbare Aufgaben, heißt es vom Handelsverband NRW.  

Für viele Betriebe werde das mitten im Weihnachtsgeschäft „existenzgefährdende Wirkung haben“, lautet das Fazit von Peter Achten, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Nordrhein-Westfalen zu den Regelungen der heute vorgestellten und ab morgen in Kraft tretenden Corona-Schutzverordnung für NRW.

Der Handel stellt aufgrund erprobter Hygienekonzepte und durchgängiger Maskenpflicht keinen Infektionsherd dar. Die Einführung der 2G-Regel im Einzelhandel dient damit nicht der unmittelbaren Infektionsbekämpfung, sondern als Anreiz für bislang Ungeimpfte, sich nunmehr impfen zu lassen. „Wir unterstützen das Ziel, die Impfquote zu erhöhen, vorbehaltlos unter anderem auch mit einer eigenen Impfkampagne. Dennoch verursacht die 2G-Regelung im Einzelhandel einen riesigen Kontrollaufwand und stellt eine zusätzliche Belastung der Einzelhandelsbeschäftigten und Geschäftsinhaber dar“, so Achten weiter.

Laut Schätzungen des Instituts der Deutschen Wirtschaft verursacht die Einführung der 2G-Regel bundesweit im stationären Einzelhandel Umsatzeinbußen von etwa 5,3 Milliarden Euro. Auf NRW entfallen hiervon etwa 1,5 Milliarden Euro. Hinzu kommt der Aufwand für die Organisation der Zugangsbeschränkungen. „Ich gehe davon aus, dass uns diese Regelung nochmals Schäden von ca. 2 Milliarden Euro beschert. Für dieses Sonderopfer muss der Handel entschädigt werden. Die bisherigen Wirtschaftshilfen sind da völlig ungeeignet“, fordert Achten.