Die Corona-Inzidenz im Kreis Mettmann liegt bei über 350, einem in der NRW-Verordnung festgelegten Schwellenwert. Foto: Volkmann
Die Corona-Inzidenz im Kreis Mettmann liegt bei über 350, einem in der NRW-Verordnung festgelegten Schwellenwert. Foto: Volkmann

Kreis Mettmann. Im Kreis Mettmann liegt die Inzidenz am heutigen Freitag bei einem Wert über 350. Hält der Trend an, drohen Verschärfungen insbesondere für private Feiern.

Über Wochen war die Corona-Lage in den Sommermonaten entspannt, inzwischen hat sich das wieder geändert. Die Virus-Welle wütet in einigen Teilen Deutschlands heftig, und auch im Kreis Mettmann drohen die Coronaschutzverordnung und der darin festgelegte Inzidenz-Schwellenwert verschärfte Regelungen an: liegt die Sieben-Tages-Inzidenz an drei Tagen hintereinander über 350, gelten für private Zusammenkünfte Einschränkungen.

Im Kreisgebiet lag man jüngst bereits über der 350er-Schwelle, nämlich mit 360,7 am 28. November. Allerdings nur einen Tag lang. So hoch wie heute war die Corona-Inzidenz im Kreis Mettmann während der Pandemie bisher noch nie. Bei 365,7 liegt der Kreis Mettmann heute, in Nordrhein-Westfalen bedeutet das die achte Stelle mit 1.771 Neuinfektionen in sieben Tagen.

Im privaten Raum, insbesondere auf Feiern, dürften sich dann maximal 50 Personen in Innenräumen und 200 Personen im Freien treffen, so legt es die NRW-Verordnung fest. Das Gesundheitsministerium gibt dabei jeweils bekannt, ab wann und in welchen Kommunen die Regelung nach Überschreiten der Inzidenz-Grenze greift.

Das Vorgehen kennt man bereits aus, beispielsweise aus dem Sommer. Erst Ende Juli gab es so etwa die Ankündigung, es würde Verschärfungen geben, sollte die Inzidenz über dem Wert von 10 liegen. Die Zahl liegt inzwischen um rund das Sechsunddreißigfache höher.

In anderen Kommunen in Nordrhein-Westfalen sind die Beschränkungen für private Zusammenkünftige längst eingetreten, unter anderem in Wuppertal.

Eine Regelung für die Aufhebung der Verschärfungen gibt es übrigens auch: „wenn in dem Kreis oder der kreisfreien Stadt an fünf aufeinander folgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen den Schwellenwert von 350 unterschreitet“, heißt es in der Verordnung.

Die Regelung um die Inzidenz-Schwelle gilt dabei nur für den privaten Raum, also nicht in gastronomischen Betrieben und anderen Einrichtungen, in denen Zugangsbeschränkungen gelten und kontrolliert werden.