Aufgrund der Corona-Lage gelten in NRW in einigen Lebensbereichen Beschränkungen. Foto: Volkmann
Aufgrund der Corona-Lage gelten in NRW in einigen Lebensbereichen Beschränkungen. Foto: Volkmann

Kreis Mettmann. Zeitweise galten im Kreis Mettmann aufgrund der anhaltenden Corona-Inzidenz über 350 strengere Regelungen bezüglich der Kontakte im privaten Bereich. Die Verschärfungen sind nun wieder außer Kraft getreten.

Im Bereich der privaten Zusammenkünfte von immunisierten Personen galt rund eine Woche lang eine verschärfte Regelung. In Kraft getreten ist diese aufgrund der in der Coronaschutzverordnung festgelegten Verschärfung im Falle an einer anhaltend hohen Inzidenz von über 350. Maximal 50 Personen (innen) bzw. 200 (außen) durften sich zeitweise treffen, die Maßnahme zielte insbesondere auf die Kontakteinschränkung bei Feiern ab.

Inzwischen hat sich die Lage auf hohem Niveau wieder etwas entspannt. Am heutigen Sonntag meldete das Landeszentrum Gesundheit NRW eine Sieben-Tages-Inzidenz von 326,6 bei 1.582 Neuinfektionen innerhalb einer Woche laut RKI.

Weil die Inzidenz nun seit mindestens fünf Folgetagen unter der Grenze von 350 liegt, konnten die Verschärfungen aufgehoben werden. Notwendig war hierzu eine Bekanntmachung durch das NRW-Gesundheitsministerium. Dort hat man am Samstag die aktualisierte Allgemeinverfügung erlassen, die unter anderem die Lockerung für den Kreis Mettmann umfasst. Seit Mitternacht ist strengere Regelung für Immunisierte somit aufgehoben.

Unverändert bleiben die Kontaktbeschränkungen für nicht immunisierte Personen: Sie dürfen sich laut aktueller Coronaschutzverordnung „im öffentlichen und privaten Raum aus privaten Gründen“ innerhalb des eigenen Hausstandes ohne Personenbegrenzung oder über den eigenen Hausstand hinaus mit höchstens zwei Personen aus einem weiteren Hausstand treffen. Nicht mitgezählt werden Kinder bis einschließlich 13 Jahren. Die aktuelle Verordnung mit weiteren Regelung ist hier zu finden.