Gastronomie Regeln Corona
"Eintritt nur mit..." - Ab heute gilt 2G+ für die Gastronomie in NRW. Foto: Kling

Kreis Mettmann/Berlin. Auf dem Bund-Länder-Gipfel am Freitag haben sich Bundeskanzler Olaf Scholz und die Regierungschefs der Länder auf Verschärfungen bei den Corona-Maßnahmen verständigt. Vor allem die Gastronomie trifft es hart.

Man müsse sich auf die Situation um Omikron vorbereiten und tue dies auch, so das Resümee von Bundeskanzler Olaf Scholz im Anschluss an die Videoschalte mit den Länderchefs. Die Virusvariante werde in Deutschland für höhere Infektionszahlen und viele neuen Patienten in den Kliniken sorgen. Scholz verweist vor allem auf den notwendigen Impffortschritt: „Der beste Schutz vor der Omikronvariante ist eine Boosterimpfung“, so der Bundeskanzler.

Entsprechend streng fallen die Verschärfungen bei den Corona-Maßnahmen aus. Lockerungen solle es im privaten Bereich zunächst nicht geben: die Kontaktbeschränkungen für Genesene und Geimpfte bleiben bestehen. Weiterhin dürfen sie maximal zehn Personen treffen, ausgenommen sind Kinder bis 14 Jahren. Bei der Teilnahme von Personen ohne Impfung sind die Regelungen ungleich schärfer, maximal zwei Personen eines weiteren Haushalts sind dann erlaubt.

Die 2G-Regel für den Zugang zu Einrichtungen aus dem Bereich Freizeit und Kultur soll ebenfalls bestehen bleiben, ebenso gilt das für den Einzelhandel. Eine Ausnahme bilden die Geschäfte des täglichen Bedarfs.

Clubs und Diskotheken sollen weiterhin geschlossen, die Homeoffice-Pflicht aufrecht erhalten bleiben.

Eine neue Regelung betrifft die Gastronomie. Dort sollen die Länder die 2G-plus-Regelung umsetzen, unter anderem in Restaurants ist der Zutritt dann nur noch mit einem Test erlaubt. Eine Ausnahme bilden Menschen mit bereits erfolgter Booster-Impfung – sie benötigen keinen Test.

„Dringend empfohlen“ werde zudem das Tragen einer FFP2-Maske beim Einkaufen sowie in Bus und Bahn bzw. ÖPNV.

Umsetzen will das Land Nordrhein-Westfalen die vereinbarten Corona-Regelungen „rechtzeitig vor Ablauf“ der aktuell gültigen Coronaschutzverordnung – diese gilt bislang bis zum 12. Januar.

Anpassungen an Quarantäne-Regeln

Auf dem bund-Länder-Gipfel hat man sich zudem über verkürzte Zeiten bei der Quarantäne verständigt. Zehn Tage soll diese für Infizierte und Kontaktpersonen dauern, eine Freitestung wäre nach sieben Tagen möglich. Geboosterte genießen auch in diesem Bereich Vorzüge: sie sollen von der Quarantäne ausgenommen sein, ebenso solle das für „frisch geimpfte und genese Kontaktpersonen gelten“ (Erkrankung/Impfung liegt weniger als drei Monate zurück).

Kürzer soll die Quarantäne-Zeit auch für Beschäftigte etwa in Kliniken oder Pflegeheimen sein: auf dem Gipfel hat man sich auf sieben Tage verständigt, ein negativer PCR-Test wäre nötig. Als Kontaktperson sollen Kita-Kinder sowie Schüler nur für fünf Tage in Quarantäne müssen.

Die Corona-Verschärfungen wurden vor dem Hintergrund des Infektionsgeschehens um die Omikron-Variante beschlossen. Diese verbreitet sich in Deutschland rasant: Das RKI geht aktuell stichprobenbasiert von einem Anteil von etwa 20 Prozent aus, zuvor dominierte Delta nahezu vollständig das Infektionsgeschehen. Seit der 46. Kalenderwoche hat das Robert-Koch-Institut mit Datenstand vom 7. Januar der Omikron-Variante 62.974 Fälle zugeordnet – allein 28.484 Fälle entfielen dabei auf die 52. Kalenderwoche.

Besonders ausgeprägt ist das Geschehen um Omikron mit bislang 19.074 Fällen in Nordrhein-Westfalen, gefolgt von Bayern (13.004) und Baden-Württemberg (7.994). Auf kommunaler Ebene in NRW sind es die Städte Düsseldorf (1.959) und Köln (1.858) sowie der Kreis Mettmann (1.154), in denen die Variante vermehrt auftritt. Das LZG NRW weist am heutigen Samstag insgesamt 23.679 Omikron-Fälle aus.