Eine Statue der Justitia steht unter freiem Himmel. Foto: pixabay/symbolbild
Eine Statue der Justitia steht unter freiem Himmel. Foto: pixabay/symbolbild

Düsseldorf. Die IHK Düsseldorf macht darauf aufmerksam, dass der Bundesgerichtshof mit Urteil (Az. XII ZR 8/21) vom 12. Januar den Mieterinnen und Mietern von Gewerberäumen, die ihr Geschäft aufgrund von staatlichen Corona-Schutzmaßnahmen schließen mussten, einen grundsätzlichen Anspruch auf Anpassung der Miete zuerkannt hat.

Anders als die Vorinstanz hält der BGH eine pauschale Herabsetzung der Miete um die Hälfte aber nicht für sachgerecht. Es bedürfe vielmehr „einer umfassenden und auf den Einzelfall bezogenen Abwägung“, bei der die Nachteile (wie etwa der Umsatzausfall) und etwaige Vorteile (wie etwa erhaltene Corona-Hilfen) zu berücksichtigen seien.

„Auch wenn eine Einzelfallbetrachtung auf den ersten Blick gerecht erscheint, dient sie nicht unbedingt dem Interesse der Parteien. Wenn Mieter und Vermietern sich nicht über eine Mietanpassung einigen können, kann damit ein langwieriger und kostspieliger Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang drohen. Wir empfehlen Gewerbetreibenden daher, zunächst auf außergerichtliche Konfliktlösungen zu setzen“, kommentiert Verena Malarek, Referentin für Rechtsberatung der IHK Düsseldorf, die aktuelle Entscheidung.

Die IHK bietet zur außergerichtlichen Beilegung von Konflikten, an denen mindestens ein Mitgliedsunternehmen beteiligt ist, verschiedene Lösungswege. „Ein gutes Verfahren zur freiwilligen, außergerichtlichen Beilegung von Konflikten ist die Wirtschaftsmediation. Die Parteien erarbeiten dabei selbstständig und eigenverantwortlich die Lösung ihres Dissenses. Sie werden dabei von einem neutralen Dritten, dem Mediator, unterstützt“, so Malarek.

Eine weitere Möglichkeit ist ein Schiedsgutachten, bei dem die Parteien auf den fachlich fundierten Vorschlag eines neutralen Experten zurückgreifen können. „Ein Schiedsgutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten IHK-Sachverständigen kann als Grundlage für Verhandlungen dienen. Die Konfliktparteien können sogar verabreden, den Streit durch Schiedsgutachten verbindlich beizulegen und so ein Gerichtsverfahren vermeiden“, erklärt Malarek abschließend.

Informationen zur außergerichtlichen Streitbeilegung finden Interessenten unter www.duesseldorf.ihk.de, Webcode 6312 (Mediation) und 5227760 (Schiedsgutachten).