Bund und Länder haben einen Drei-Stufen-Plan zum Ausstieg aus den Corona-Maßnahmen verkündet. Als erstes sollen die Zugangsbeschränkungen für den Einzelhandel fallen.
Bisher dürfen nur Geimpfte oder Genesene Geschäfte aufsuchen, die nicht zum sogenannten täglichen Bedarf zählen. Diese Regelung soll in einem ersten Schritt aufgehoben werden. Dann dürfen auch Ungeimpfte wieder in alle Geschäfte. Es besteht aber die Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen.
Einige Bundesländer haben den Wegfall der 2G-Regelung schon beschlossen. Wann diese Änderung in Nordrhein-Westfalen Gültigkeit erlangt, steht aktuell noch nicht fest.
Aufhoben werden in diesem ersten Schritt auch die Kontaktbeschränkungen für private Treffen. Diese dürfen ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl stattfinden, für Ungeimpfte gilt das nicht.
In einem zweiten Schritt des Drei-Stufen-Plans werden zum 4. März Einschränkungen für die Gastronomie aufgehoben. Dann dürfen auch Ungeimpfte wieder in Cafés und Gaststätten, wenn sie einen negativen Test vorlegen können.
Bei Großveranstaltungen sollen mehr geimpfte und genesene Zuschauer zugelassen werden.
Zum 20. März sollen im dritten Schritt „alle tiefgreifenden Maßnahmen“ gestrichen werden. Der Bundestag soll allerdings in einem Gesetzgebungsverfahren den sogenannten Basisschutz sicherstellen. Die Länder wollen damit rechtlich die Möglichkeit erhalten, auch über den 20. März hinaus an Maßnahmen wie beispielsweise der Maskenpflicht in öffentlichen Einrichtungen und Verkehrsmittel festhalten zu können.
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