Der Auspuff eines Mopeds ist zu sehen. Foto: pixabay
Der Auspuff eines Mopeds ist zu sehen. Foto: pixabay

Mettmann. Seit dem 1. März 2022 sind für alle Mopeds, Motorroller und sonstigen Kleinkrafträder – sowie für bestimmte E-Roller, Pedelecs oder Segways – mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h die grünen Versicherungskennzeichen Pflicht. Darauf weist die Kreispolizeibehörde hin. 

Wie die beiden für den Kreis Mettmann zuständigen Verkehrskommissariate der Kreispolizeibehörde Mettmann berichten, wurden seit dem 1. März 2022 bereits über 50 Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer von Motorrollern, Mopeds, Pedelecs und E-Scootern angetroffen, die noch ein blaues Versicherungskennzeichen an ihrem Fahrzeug angebracht hatten.

Die Polizei stellt abermals klar: „Wer nach dem Stichtag weiterhin mit dem blauen, statt dem grünen Versicherungskennzeichen im öffentlichen Verkehrsraum (dazu gehören übrigens auch Feldwege und andere öffentlich zugänglichen Orte wie Parkplätze oder Tankstellen) unterwegs ist, muss nicht nur mit einem Verwarnungsgeld für den Kennzeichenverstoß (falsches Kennzeichen) rechnen, wenn für das Fahrzeug gleichzeitig auch tatsächlich kein aktueller Haftpflicht-Versicherungsvertrag mehr besteht.“

Das Pflichtversicherungsgesetz legt fest, dass es strafbar ist, ein Fahrzeug ohne Versicherung in Betrieb zu nehmen. Damit wird beim Fahren ohne Versicherungsschutz dann kein Bußgeld fällig. Stattdessen kommt es zu einem Strafverfahren, das sogar mit einem Freiheitsentzug von bis zu einem Jahr bedroht ist. Besteht der Verdacht einer vorsätzlichen Tat, ergibt sich für die Polizei die Möglichkeit, das kontrollierte Fahrzeug sicherzustellen.