Am Dienstagmittag wurde ein 79-Jähriger Wülfrather durch einen Schockanruf eines falschen Polizeibeamten um einen fünfstelligen Bargeldbetrag betrogen. Symbolfoto: Polizei

Wülfrath. Am Dienstag hat ein 79-jähriger Wülfrather einen sogenannten Schockanruf eines Betrügers erhalten. Der Anrufer gab sich am Telefon als Polizeibeamter aus und erbeutete einen fünfstelligen Bargeldbetrag.

Gegen 10.30 Uhr erhielt der Mann den Anruf eines vermeintlichen Kriminalbeamten. Der Anrufer täuschte vor, dass die Tochter des Wülfrathers einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht habe und bot – gegen die Zahlung einer Kaution – die Abwendung eines sofortigen Gefängnisaufenthaltes der Tochter an.

Der 79-Jährige war geschockt und sicherte eine Zahlung zu. Der vermeintliche Beamte forderte zunächst 130.000 Euro. Als der Wülfrather angab, über eine solche Bargeldsumme nicht zu verfügen, stimmte der professionell agierende Betrüger der Aushändigung einer fünfstelligen Bargeldsumme zu. Im Hintergrund des Telefonates meinte der Wülfrather, die weinende Stimme seiner Tochter zu hören, die ihn um Hilfe bat.

Gegen 12.30 Uhr übergab der völlig geschockte 79-Jährige den geforderten Betrag an eine etwa 30 Jahre alte, 160 cm große Frau – europäisches Erscheinungsbild, kurze blonde Haare – an seiner Wohnungstür.

Erst später, als der Mann mit einem weiteren Familienmitglied über den Vorfall sprach, flog der Betrug auf. Der Wülfrather informierte die Polizei, die ein Ermittlungsverfahren einleitete. „Sofort eingeleitete polizeiliche Fahndungsmaßnahmen im Umfeld verliefen leider ergebnislos“, berichtet die Kreispolizei.

Die Polizei möchte den Vorfall zum Anlass nehmen, um eindringlich vor den unterschiedlichen Maschen der zum Teil perfide agierenden Betrüger zu warnen.

Die Polizei rät:

Die Polizei oder auch die Staatsanwaltschaft wird am Telefon keine Kaution zur Abwendung eines sofortigen Gefängnisaufenthaltes für einen Angehörigen fordern. Auch werden Beamte Sie niemals über Ihre Vermögensverhältnisse ausfragen oder gar Bargeld oder sonstige Wertgegenstände in eine vermeintliche „sichere Verwahrung“ nehmen. Wenn Sie einen solchen Anruf erhalten, legen Sie einfach auf! Rufen Sie in einem solchen Fall die echte Polizei von ihrem eigenen Haustelefon unter der 110 an!