Ein Haustürschlüssel liegt auf einer Hand. Foto: pixabay
Ein Haustürschlüssel liegt auf einer Hand. Foto: pixabay

Dortmund. Wer in diesem Jahr ein Haus oder eine Eigentumswohnung in Nordrhein-Westfalen kauft, hat auf diese Nachricht sehnlich gewartet: Heute haben die regierungstragenden Fraktionen im Düsseldorfer Landtag die Bedingungen für ihr Förderprogramm zur Entlastung bei der Grunderwerbsteuer bekanntgegeben. Darauf weist der Verband Wohneigentum hin.

Der Verband erklärt hierzu: „Wer ab dem 1. Januar 2022 ein Eigenheim, eine Eigentumswohnung oder ein Grundstück gekauft hat, bekommt vom Land zwei Prozent des Kaufpreises erstattet. Die entscheidende Bedingung: Es muss sich um selbstgenutztes Wohneigentum handeln. Die Erstattung ist auf einen Kaufpreis von 500.000 Euro gedeckelt.“

„Das sind gute Nachrichten. Seit der Ankündigung, dass die Landesregierung in diesem Jahr eine Entlastung bei der Grunderwerbsteuer auf den Weg bringt, haben uns viele Anfragen zu den Förderbedingungen erreicht. Jetzt wissen künftige Eigenheim-Besitzer, womit sie rechnen können“, freut sich Michael Dröge, stellvertretender Vorsitzender des Verband Wohneigentum NRW. Das sei gerade bei den enorm gestiegenen Kaufpreisen für Wohnimmobilien wichtig.

„Die Grunderwerbsteuer ist eine große Hürde für alle, die sich den Traum von den eigenen vier Wänden verwirklichen wollen. Nimmt man den Durchschnittskaufpreis für Wohneigentum aus dem Jahr 2021 von 430.000 Euro, dann schlägt die Steuer schon mit rund 30.000 Euro zu Buche – gerade für junge Familien eine enorme Belastung“, erklärt der Vize-Vorsitzende des Verband Wohneigentum NRW.

Der Verband, der sich für die Interessen selbstnutzender Wohneigentümer einsetzt und in Nordrhein-Westfalen über 130.000 Mitgliedsfamilien hat, spürte zuletzt eine stark gestiegene Verunsicherung. Gerade bei der derzeitigen Marktlage warten viele Käuferinnen und Käufer händeringend auf Informationen über die Entlastung. Junge Käuferinnen und Käufer seien immer häufiger gezwungen, die Finanzierung des Immobilienkaufs knapp zu kalkulieren – da hilft die Förderung von bis zu 10.000 Euro enorm.

„Jetzt liegen schon einmal die wichtigsten Informationen auf dem Tisch. Es ist klar, wer mit wie viel Entlastung rechnen kann. Jetzt wäre es noch wichtig, einen konkreten Zeitplan und einen offiziellen Ansprechpartner zu benennen“, meint Dröge und ergänzt: „Das Land sollte auch diejenigen, die seit Januar gekauft und die Grunderwerbsteuer bereits bezahlt haben, direkt anschreiben und über das Förderprogramm informieren.“