Das Rathaus der Stadt Ratingen. Foto: Stadt Ratingen
Das Rathaus der Stadt Ratingen. Foto: Stadt Ratingen

Ratingen. Die meisten Regeln zum Schutz vor der Corona-Pandemie in den Gebäuden der Stadt Ratingen bleiben in Kraft. Darauf weist die Verwaltung hin.

Bürgermeister Klaus Pesch und der Personalrat waren sich bei der Überarbeitung des Hygieneschutzkonzeptes einig, dass angesichts der nach wie vor hohen Infektionszahlen alle Schutzmaßnahmen für Beschäftigte und Besucher erhalten bleiben sollen, die der Gesetzgeber ermöglicht.

Nicht dazu gehört die 3G-Regel. Diese gilt bisher für Beschäftigte und Besucher gleichermaßen. Durch die Änderung des Infektionsschutzgesetzes ist jedoch die gesetzliche Grundlage für das Erfassen des Impf- bzw. Genesenenstatus bei Beschäftigten ersatzlos entfallen. Damit ist die 3G-Regel für Beschäftigte nicht mehr anwendbar, sie wird analog auch für Besucher abgeschafft.

Das heißt konkret: Nach dem Ende der Übergangsfrist braucht man ab Montag, 4. April, keinen Immunisierungs- oder Testnachweis mehr, um städtische Gebäude zu betreten.

Die übrigen Regeln bleiben laut Stadtverwaltung größtenteils in Kraft. Eine Zusammenfassung:

  • Besuche in den Ämtern sind nach wie vor nur mit Termin möglich.
  • Es gilt weiterhin eine allgemeine Maskenpflicht in städtischen Gebäuden (auf Verkehrsflächen), die AHA-Regeln müssen weiter befolgt werden.
  • Die Devise „Homeoffice und Videokonferenz first“ gilt in der Stadtverwaltung weiter, Präsenztreffen sollen nur, wenn unbedingt nötig, und dann mit Maske durchgeführt werden.

Auch die sogenannte Dislozierungsstrategie für Feuerwehr und Rettungsdienst werde fortgeführt, teilt die Stadt mit. Die örtliche Trennung von Einheiten sei von zentraler Bedeutung, damit diese kritischen Infrastrukturbereiche auch im Falle eines Corona-Ausbruchs in der jeweiligen Truppe voll funktionsfähig bleiben.