Eine Wahlbenachrichtigung liegt auf einem Tisch. Foto: pixabay
Eine Wahlbenachrichtigung liegt auf einem Tisch. Foto: pixabay

Mettmann. Für die Landtagswahl am 15. Mai werden die Wahlbenachrichtigungen nach Informationen von der städtischen Verwaltung in der Zeit vom 11. bis zum 24. April per Post zugestellt.

Alle Wahlberechtigten haben auch die Möglichkeit der Briefwahl. Die Briefwahl kann auf verschiedenen Wegen bequem beantragt werden:

  • per Post mit dem Formular, das in der Wahlbenachrichtigung enthalten ist (Wahlscheinantrag)
    auf der städtischen Homepage unter www.mettmann.de/wahlen (ab dem 11. April )
  • formloser Brief an den Bürgerservice der Kreisstadt Mettmann, Neanderstraße 85, 40822 Mettmann
  • per E-Mail an [email protected] oder per QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung.
    Der Antrag muss den Vor- und Familiennamen, das Geburtsdatum und die vollständige Adresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) enthalten.

Darüber hinaus bietet die Stadt die Möglichkeit der Direktwahl als Sonderform der Briefwahl an. Die Direktwahl ist im Briefwahlbüro der Kreisstadt Mettmann von Dienstag, 19. April, bis Freitag, 13. Mai, möglich.

Das Briefwahlbüro befindet sich im großen Sitzungssaal auf der ersten Etage des Rathaus–Altbaus (Zimmer 101), Neanderstraße 85.

Geöffnet ist das Briefwahlbüro montags bis mittwochs von 8 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 18 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr. Am Freitag, 13. Mai, ist das Briefwahlbüro zusätzlich von 13.30 bis 18 Uhr geöffnet.

Für die Direktwahl benötigen Wählerinnen und Wähler ihre Wahlbenachrichtigung sowie ein gültiges Ausweisdokument.

„Bitte informieren Sie sich, bevor Sie sich ins Wahlbüro gehen, über die aktuellen Corona-Maßnahmen“, so die Stadtverwaltung.