Eine Wahlbenachrichtigung liegt auf einem Tisch. Foto: pixabay
Eine Wahlbenachrichtigung liegt auf einem Tisch. Foto: pixabay

Wülfrath. Die Wahlbenachrichtigungsbriefe für die Landtagswahl am 15. Mai sollen bis zum 24. April durch die Deutsche Post allen wahlberechtigten Personen in Wülfrath zugestellt werden, darauf weist die Stadtverwaltung hin.

Wahlberechtigte, die bis zum 25. April, keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten haben, können sich beim Wahlamt Wülfrath melden um zu klären, ob sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Die Stadt bietet die folgenden Briefwahlmöglichkeiten an:

  • Die Briefwahlunterlagen können mit dem Online-Formular auf der Homepage der Stadt Wülfrath unter: OLIWA – Beantragung eines Wahl-/Abstimmungsscheines – Wahl- bzw. Abstimmungsschein (wahlschein.de) beantragt werden.
  • Der auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes abgedruckte Antrag ist auszufüllen und wird frankiert an das Wahlamt der Stadt Wülfrath geschickt. Die Briefwahlunterlagen werden dann zugeschickt.
  • Ab Dienstag, 19. April 2022 ist das Briefwahlbüro im Foyer des Rathauses zu den nachfolgend genannten Zeiten geöffnet.
    • Montags von 8 bis 12 Uhr
    • Dienstags von 8 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 16 Uhr
    • Mittwochs von 8 bis 12 Uhr
    • Donnerstags von 8 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 18 Uhr
    • Freitags von 8  bis 12 Uhr

Bei Fragen zur Landtagswahl ist das Wahlamt telefonisch erreichbar unter den Nummern 02058 18235 oder 02058 18321 sowie per Mail unter an: [email protected].