Eine Frau im Fitnessstudio. Foto: VZ NRW/Adpic
Eine Frau im Fitnessstudio. Foto: VZ NRW/Adpic

Düsseldorf. Aktuell sorgt die Fitnessstudio-Kette McFit für Beschwerden bei Kunden. Wie die Verbraucherzentrale NRW mitteilt, hatte das Unternehmen den Mitgliedern „per Drehkreuz“ eine Zustimmung für die Erhöhung der Monatsbeiträge abringen wollen. Auch für bestehende Verträge sei das der Fall gewesen.

Der Trick ließ die Betroffenen besonders aufhorchen: Eine Zustimmung zu der Preiserhöhung ergebe sich bereits daraus, dass sie bei ihrem nächsten Besuch des Fitnessstudios das Drehkreuz am Eingang passierten. Einige Mitglieder reagierten laut Verbraucherzentrale NRW empört auf diese Geschäftspraxis.

Nach Ansicht der Verbraucherschützer sei das nicht ganz unbegründet: „Wer durch das Drehkreuz spaziert, ohne zu wissen, was das für ihn bedeutet, hat aus unserer Sicht keine wirksame Zustimmung erteilt und kann einer Erhöhung des Beitrages immer noch widersprechen“, sagt Carolin Semmler, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW. Das ist zum Beispiel über die in den Hinweisen angegebene Telefonnummer oder ein Online-Formular auf der Internetseite von McFit möglich.

Die Rechtsexpertin erklärt nachfolgend, welche Rechte Verbraucher generell bei Vertragsänderungen und Preisanpassungen haben:

Nachträgliche Vertragsänderungen nicht ohne weiteres möglich

Grundsätzlich gilt: Verträge sind so einzuhalten, wie sie vereinbart wurden. Das betrifft auch den vereinbarten Preis. Eine nachträgliche Preiserhöhung ist daher nicht ohne weiteres möglich.

Viele Fitnessstudioverträge enthalten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen jedoch so genannte Preisanpassungsklauseln. Damit behalten sie sich eine nachträgliche Preiserhöhung vor. Damit eine solche Klausel wirksam ist und sich das Studio darauf berufen kann, muss sie strenge Voraussetzungen erfüllen.

dieser Klauseln erfüllen diese Anforderungen allerdings nicht und sind damit unwirksam. Eine nachträgliche Preisänderung ist dagegen grundsätzlich dann möglich, wenn beide Vertragsparteien einverstanden sind, wenn die Kunden also zum Beispiel zustimmen. Mittels „Drehkreuzregelung“ soll bei McFit anscheinend diese Zustimmung von den Mitgliedern eingeholt werden.

Kündigung nach Ende der Vertragslaufzeit

Mitglieder eines Fitnessstudios müssen ihrer Zahlungsverpflichtung in der Regel bis zum Ende der Vertragslaufzeit nachkommen. Diese kann je nach Vertrag bis zu 24 Monate betragen. Wird der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert er sich meist automatisch um einen bestimmten Zeitraum.

Widersprechen Verbraucher nachträglich angekündigten Preiserhöhungen oder besteht keine wirksame Preisanpassungsklausel, auf die ein Unternehmen seine einseitige Vertragsänderung stützen kann, dann läuft der Vertrag zu dem ursprünglich vereinbarten Preis weiter und kann unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist gekündigt werden.

Ein außerordentliches Kündigungsrecht ergibt sich für Verbraucher dagegen in der Regel nicht allein aus der Ankündigung einer Preiserhöhung.

Weitere Tipps bei undurchsichtigen Vertragsklauseln bei Fitness-Studios gibt es auf der Homepage der Verbraucherzentrale NRW unter: www.verbraucherzentrale.nrw.