Ein umgestürzter Baum. Foto: VZ NRW/adpic
Ein umgestürzter Baum. Foto: VZ NRW/adpic

Düsseldorf. Unwetter können teilweise schwere Schäden verursachen. Die sollten schnell der Versicherung gemeldet werden, informiert die Verbraucherzentrale NRW. 

„Im Schadensfall gilt der Dreiklang aus Sichern, Dokumentieren und Informieren”, sagt Philipp Opfermann von der Verbraucherzentrale NRW und erklärt, was man zu Hause rechtzeitig sichern sollte und wie mögliche Schäden bei der Versicherung gemeldet werden müssen.

Das Wichtigste ist Vorbeugung

Das oberste Gebot der Stunde heißt Sicherheit – vor, während und nach dem stürmischen Treiben. Alles was beweglich ist, sollte soweit möglich vorab gesichert werden, etwa Möbel oder Pflanzen auf dem Balkon oder im Garten. Während eines Unwetters sollte man sich nicht unnötig in Gefahr bringen und den Aufenthalt im Freien vermeiden. Ist der Sturm vorüber, ist weiterhin Vorsicht geboten. Das undichte Dach oder der vollgelaufene Keller können eine Gefahr darstellen.

Schäden dokumentieren

Wurden Haus, Auto oder Hausrat Opfer des Sturms, ist es wichtig, alle Schäden zu dokumentieren. Betroffene sollten mit dem Smartphone oder der Kamera aussagekräftige Fotos machen, bevor aufgeräumt wird. Zur Not kann man auch Zeugen etwa aus der Nachbarschaft hinzuholen.

Den Schaden nach Möglichkeit mindern

Es gibt eine Schadenminderungspflicht. Betroffene müssen Schäden so klein wie möglich halten und sollten Maßnahmen zur Vermeidung weiterer Schäden ergreifen – wenn es gefahrlos möglich ist. Also etwa Wasser im Keller abpumpen, defekte Scheiben abdecken oder ein beschädigtes Dach mit einer Plane schützen.

Diese Versicherungen muss man informieren

Bei Schäden muss zeitnah die Versicherung informiert werden. Dabei können Betroffene auch gleich die nächsten Schritte besprechen. Je nach Schaden müssen verschiedene Versicherer kontaktiert werden. Sturmschäden am Haus sind in der Regel in der Wohngebäudeversicherung mitversichert.

Achtung: Ist Wasser durch Starkregen oder Rückstau von außen ins Haus eingedrungen, ist das nur mit der Erweiterung der bestehenden Versicherung um die sogenannte Elementarschadenversicherung versichert. Die Hausratversicherung ersetzt beschädigte Möbel, Elektrogeräte oder Wertsachen. Schäden am Auto durch Sturm oder Überschwemmung sind üblicherweise in der KFZ-Versicherung mitversichert. Hierzu muss aber mindestens Teilkaskoschutz bestehen.

Für die Zukunft den richtigen Versicherungsschutz abschließen

Extreme Wetterereignisse werden zunehmen. Deshalb rät die Verbraucherzentrale NRW dazu, den eigenen Versicherungsschutz zu überprüfen. Einen Schutz gegen Sturm und Hagel, Feuer und Leitungswasserschäden bietet die Gebäudeversicherung.

Sie ist wichtig für Hausbesitzer und greift, wenn das Dach abgedeckt, der Schornstein beschädigt oder ein Baum aufs Haus gefallen ist. Wer unsicher ist, ob der bestehende Versicherungsschutz ausreicht oder etwa um eine Elementarschadenversicherung erweitert werden sollte, kann sich an die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW wenden. Dort gibt es auch Hilfe bei rechtlichen Streitigkeiten mit der Versicherung.

Weitere Infos zu Entschädigungsleistungen bei Unwetter gibt es im Internet unter www.verbraucherzentrale.nrw.