In einer Talsperre steht der Pegel hoch. Symbolfoto: pixabay
In einer Talsperre steht der Pegel hoch. Symbolfoto: pixabay

Haan. Als neuen Service für Bürger und Fachleute stellt der Bergisch-Rheinische Wasserverband die Pegeldaten online zur Verfügung. 

„Expertinnen und Experten rechnen aufgrund des Klimawandels mit einer Häufung extremer Wetterereignisse, so dass vorausschauendem Handeln und Zugänglichkeit von
hydrologischen Messdaten eine immer höhere Bedeutung zukommen wird“, teilt der Bergisch-Rheinische Wasserverband mit.

Dem trägt auch der Bergisch-Rheinische Wasserverband (BRW) Rechnung und stellt der
Öffentlichkeit mit dem webbasierten Tool „PegelOnline“ Pegel- und Niederschlagsdaten aus
seinem Verbandsgebiet zur Verfügung. Die Messdaten sind über pegelonline.brw-haan.de einzusehen.

„Wir haben darauf geachtet, dass die Daten übersichtlich dargestellt und auch für „Nicht-Fachleute“ nachvollziehbar sind. Mit „PegelOnline“ kann die Öffentlichkeit den Wasserstand
an den Gewässern beobachten, so dass im Extremwetterfall frühzeitig Einschätzungen der
Situation gemacht werden können.“, so Engin Alparslan, Geschäftsführer des BRW.

Zum Start des Tools „PegelOnline“ sind zunächst Daten von 17 Gewässerpegeln und 32
Niederschlagsmessstationen online abrufbar. Dazu gehören Niederschlag, Wasserstand und
Abfluss (Wassermenge, die den Pegel in einer definierten Zeiteinheit passiert). Die
Messwerte können als Tages-, Wochen-, Monats- oder Jahresansicht dargestellt werden.
Darüber hinaus sind für tiefergehende Analysen und zur Einordnung des aktuellen
Messwertes gewässerkundliche Werte wie z. B. Hoch- und Niedrigwasserstände und –
durchflüsse ablesbar. Im Download-Bereich stehen bis zu einem Jahr zurückliegend die
Messwerte zur Verfügung. Geplant ist, die Stationsdichte entlang der Verbandsgewässer weiter zu erhöhen, um zukünftig noch mehr Messdaten online zur Verfügung zu stellen.

Der Bergisch-Rheinische Wasserverband gehört zu den zehn großen Wasserverbänden in
Nordrhein-Westfalen. Seine Rechtsgrundlage ist das Wasserverbandsgesetz. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts dient er dem Wohl der Allgemeinheit und dem Nutzen
seiner Mitglieder.