Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Foto: pixabay
Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Foto: pixabay

Velbert. Die ehrenamtliche Position einer Schiedsperson für den Stadtbezirk Velbert-Mitte (Postleitzahlenbezirk 42551) ist zum 1. Oktober neu zu besetzen. Das teilt die Stadt Velbert mit.

Für die Übernahme dieses Ehrenamtes sucht die Stadt Velbert geeignete Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind, ihr persönliches Geschick in Bezug auf Verhandlungsführung, Redegewandtheit und Zuhörbereitschaft bei der Ausübung dieser Tätigkeit einzusetzen.

Interessierte können sich mit einem Anschreiben, einem tabellarischen Lebenslauf sowie einem aktuellen Führungszeugnis bis Donnerstag, 30. Juni, bewerben. Die Bewerbungsunterlagen sind zu senden an die Stadt Velbert, Büro des Bürgermeisters, Thomasstraße 1 in 42551 Velbert. Rückfragen beantworten Karin Karrenbauer telefonisch unter 02051/26-2516 und Theresia Tober unter der Rufnummer 02051/26-2410. Über sie können Interessierte zudem eine Bescheinigung zur Ausstellung eines gebührenfreien Führungszeugnisses erhalten. Das Führungszeugnis kann auch zeitnah nachgereicht werden.

Schiedsperson kann jede Person werden, die zwischen 30 und 70 Jahre alt ist, im angegebenen Schiedsamtsbezirk wohnt (Postleitzahlenbezirk 42551) und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzt. Eine juristische Vorbildung ist nicht erforderlich.

Die Schiedsperson wird für fünf Jahre vom Rat der Stadt Velbert gewählt und vom Amtsgericht Velbert bestätigt. Zu ihren Aufgaben gehört es, bei Rechtsstreitigkeiten schlichtend auf die Parteien einzuwirken, um sich außergerichtlich gütlich zu einigen. Schiedspersonen befassen sich beispielsweise mit Nachbarschaftsstreitigkeiten und Privatklagedelikten, wie Hausfriedensbruch, Beleidigung, einfacher Körperverletzung und Sachbeschädigung. Langwierige und teure Gerichtsprozesse lassen sich dadurch oftmals verhindern.

Die geschlossenen Vergleiche können von den Amtsgerichten für vollstreckbar erklärt werden. In bestimmten Fällen ist das Schlichtungsverfahren sogar gesetzlich vorgeschrieben und eine Klage erst zulässig, wenn zuvor eine Schlichtung erfolglos war. Die Schiedsperson muss in ihrer Privatwohnung einen separaten, ausreichend großen Raum zur Verfügung stellen. Für die Nutzung sowie die Tätigkeit als Schiedsperson wird eine monatliche Aufwandspauschale sowie zum Jahresende die Hälfte des Gebührenanteils eines jeden Schlichtungsfalles gezahlt. Zudem trägt die Stadt Velbert die Sachkosten des Schiedsamtes.

Für die Ausübung dieses Amtes werden die Schiedspersonen vom Bund Deutscher Schiedsfrauen und Schiedsmänner kostenlos geschult.

Weitere Informationen zum Schiedsamt gibt es unter www.schiedsamt.de.