Die Organspende ist eine persönliche Entscheidung. Foto: Helios-Klinikum Niederberg
Die Organspende ist eine persönliche Entscheidung. Foto: Helios-Klinikum Niederberg

Velbert. Zum Tag der Organspende, der bundesweit am ersten Samstag im Juni stattfindet, macht Dr. Peter Scharmann, Leitender Oberarzt der Klinik für Anästhesie, Intensivmedizin und Schmerztherapie, sowie Transplantationsbeauftragter am Helios Klinikum Niederberg auf das Thema Organspende aufmerksam.

Das Thema beschäftigt viele Menschen: Organspende ja oder nein? „Egal wofür man sich am Ende entscheidet, wichtig ist es, den eigenen Willen zu bekunden – zum Beispiel mit einem Organspende-Ausweis“, erklärt Scharmann.

Rund 9.400 schwer erkrankte Menschen warten in Deutschland auf ein lebensrettendes Spenderorgan. Doch nur den wenigsten von ihnen kann durch eine Lebendspende geholfen werden. Die meisten Organtransplantationen erfolgen, nachdem der Tod des Spenders festgestellt wurde.

„Eine Organspende ist ein großartiges Geschenk – eine Chance auf ein neues Leben. Organempfänger und Familienangehörige wissen diesen Akt der Nächstenliebe zu schätzen“, sagt Dr. med. Peter Scharmann. Meist verspüren die Betroffenen ewige Dankbarkeit gegenüber dem Menschen, der mit einer Organspende geholfen hat – denjenigen, die sich zu Lebzeiten für eine Organspende entschieden haben und allen Menschen, die sich Gedanken machen über das Thema Organspende. Auch wenn die Identität des Spenders anonym bleibt.

Die postmortale Organspende, also die Organspende nach eingetretenem Tod, ist in Deutschland unter anderem im Transplantationsgesetz geregelt. Für die Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls gilt die Richtlinie der Bundesärztekammer. Das bedeutet ein strenges und komplexes Protokoll unter der Mitwirkung zweier unabhängiger Fachärzte mit langjähriger Erfahrung in der Intensivmedizin. Ein Facharzt muss zusätzlich Neurologe oder Neurochirurg sein und beide dürfen an der weiteren Organspende nicht beteiligt sein.

Menschen, die ein Spenderorgan benötigen, erhalten die Chance darauf oft erst, wenn ein anderes Leben erlischt. Sämtliche lebenserhaltende Funktionen, die Atmung, das Bewusstsein und Sinneswahrnehmungen finden nicht mehr statt. „Nur durch die künstliche Beatmung und die Behandlung auf einer Intensivstation ist es möglich, dass bestimmte Körper- und Organfunktionen für eine Zeit nach dem Eintritt des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls erhalten bleiben“, erläutert Dr. med. Peter Scharmann

Rechtliche Voraussetzungen für eine postmortale Organspende ist, neben der Feststellung des Hirntodes, die Zustimmung des Verstorbenen zu Lebzeiten. Dies kann mündlich oder schriftlich mitgeteilt werden. Die Entscheidung des Verstorbenen ist bindend. Wenn sich nach einer schweren Gehirnschädigung jeder Art abzeichnet, dass der irreversible Hirnfunktionsausfall zu erwarten ist oder eintritt, werden die Ärzte der Intensivstation das Gespräch mit den Angehörigen suchen. Sie sind nach dem Gesetz verpflichtet, den Patientenwillen zur Organspende festzustellen.

Wenn keine schriftliche Verfügung – wie etwa der Organspende-Ausweis oder eine Patientenverfügung – vorliegt, werden die nächsten Angehörigen oder eine vom Verstorbenen benannte dritte Person nach dem bekannten oder mutmaßlichen Willen des Verstorbenen befragt. Deshalb ist es sinnvoll, sich zu Lebzeiten mit diesem Thema auseinanderzusetzten und die eigene Entscheidung schriftlich oder zumindest mündlich mitzuteilen, um den ohnehin durch den Todesfall schwer belasteten Angehörigen die Entscheidung zu erleichtern, erklärt der Mediziner.

Das Gespräch mit den Angehörigen soll deswegen einerseits über eine mögliche Organspende informieren. Andererseits soll es die Betroffenen in dieser schweren Phase emotional begleiten. „Wir möchten damit erreichen, dass die Familie eine stabile Entscheidung im Sinne des Verstorbenen trifft“, ergänzt Dr. Scharmann. Wer also bereits zu Lebzeiten die eigene Entscheidung zum Thema Organspende schriftlich oder zumindest mündlich mitteilt, kann seinen Angehörigen diese Last nehmen. Dabei gibt der Organspende-Ausweis die Möglichkeit, einer Organ-Gewebespende zuzustimmen, sie abzulehnen oder auch einzelne Organe oder Gewebe für eine Spende ausschließen.