Photovoltaik auf dem Dach. Foto: pixabay
Photovoltaik auf dem Dach. Foto: Pixabay

Velbert. Ab Freitag, 1. Juli, können Anträge im „Förderprogramm Photovoltaik und Stromspeicher“ der Stadt Velbert eingereicht werden. Darauf weist die Verwaltung hin.

Das Land Nordrhein-Westfalen stellt hierfür Mittel in Höhe von knapp 118.000 Euro im Rahmen der sogenannten „Billigkeitsrichtlinie“ zur Verfügung, mit der die Energiewende in den Kommunen vorangetrieben und die CO2-Emissionen nachhaltig gesenkt werden sollen. Die Stadt Velbert hat sich dazu entschieden diese Mittel nun für ein öffentliches Förderprogramm für Photovoltaikanlagen und Stromspeicher bereit zu stellen.

Die Antragsunterlagen schaltet die Stadt am Freitag, 1. Juli, ab 8 Uhr, online unter www.velbert.de frei.

Die Stadtverwaltung erklärt: „Antragsberechtigt sind Privatpersonen sowie Gewerbetreibende, die auf der Dachfläche einer Velberter Immobilie die Installation einer Photovoltaik-Anlage planen. Das Vorhaben darf jedoch noch nicht begonnen beziehungsweise beauftragt worden sein. Um für eine Förderung berücksichtigt werden zu können, ist es erforderlich, das Antragsformular vollständig auszufüllen und gemeinsam mit einem Angebot eines Fachunternehmens zur Installation der jeweiligen Photovoltaik-Anlage und/oder des Stromspeichers bei der Stadt Velbert einzureichen. Die jeweilige Fördersumme wird dann anhand der Leistungsdaten der Anlage ermittelt“.

Laut Stadt beträgt der Zuschuss je 100 Euro pro Kilowattpeak Höchstleistung für Photovoltaik-Anlagen und kann sich bei zusätzlicher Installation eines Stromspeichers um weitere 50 Euro je Kilowattstunde Speicherkapazität erhöhen. Die Gesamtförderung pro Maßnahme sei im Regelfall auf 5.000 Euro limitiert.

„Aufgrund der rechtlichen und steuerlichen Herausforderungen bei der Umsetzung von Mieterstrom-Konzepten kann hierbei aber jeweils der doppelte Fördersatz abgerufen werden“, hieß es in der Ankündigung. Für die Umsetzung samt Nachweisführung haben Antragsstellende zwölf Monate Zeit.

Die Förderung gilt bis das gesamte Förderbudget aufgebraucht ist.

Hinweise zur Antragsübermittlung

Anträge können der Stadt Velbert auf drei Wegen übermittelt werden. Akzeptiert werden der Postversand an die Abteilung 3.3 – Stadterneuerung und Umwelt, der Einwurf aller Unterlagen im Hauptbriefkasten am Rathausturm sowie die digitale Antragstellung über das Serviceportal der Stadt Velbert. Zur Nutzung des Serviceportals ist eine Registrierung über das Servicekonto.NRW erforderlich. Förderanträge per E-Mail werden nicht akzeptiert.

Sollten Interessierte nicht über die Möglichkeit verfügen, das Antragsformular auszudrucken, kann über [email protected] unter Angabe einer Adresse der postalische Versand des Antragsformulars angefordert werden. Alternativ können hierfür Thomas Geißler (02051 26-2779) oder Anja Hertel (02051 26-2633) telefonisch kontaktiert werden.

Die Verbraucherzentrale NRW bietet jeden Mittwoch eine Online-Beratung zum Thema „Photovoltaik“ an. Dort können fachliche Fragen gestellt und vor einer Teilnahme am Förderprogramm nähere Informationen eingeholt werden. Anmeldungen zur Online-Beratung sind unter www.verbraucherzentrale.nrw möglich.