Die Grundsteuer betrifft grundsätzlich Eigentümer von Wohngebäuden. Foto: pixabay
Die Grundsteuer betrifft grundsätzlich Eigentümer von Wohngebäuden. Foto: pixabay

Berlin. Am 1. Juli startet die Reform der Grundsteuer in eine neue Phase: Eigentümer müssen nun innerhalb von vier Monaten eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgeben. Darauf weist der Eigentümerverband Haus und Grund Deutschland hin. Wer Unterstützung brauche, könne sich an den Haus-und-Grund-Verein vor Ort werden.

„Der Staat gibt sich selbst sehr viel Zeit – in der Vorbereitung der Reform und nun auch während der Umsetzung. Die Zeit für die Abgabe der Erklärung ist dagegen reichlich knapp bemessen. Eigentümer sollten dafür mindestens bis zum Jahresende Zeit bekommen“, forderte Verbandschef Kai Warnecke. Dies sei vor allem in jenen Ländern notwendig, in den die Eigentümer nicht individuell zur Erklärung aufgefordert werden.

Haus & Grund erinnerte an die Zusage des alten Finanzministers und heutigen Bundeskanzlers, dass es im Zuge der Reform nicht zu Mehreinnahmen des Staates kommen solle. „Wir werden die Entwicklung ganz genau im Blick haben“, betonte Warnecke. Bereits jetzt stelle der Verband fest, dass Kommunen vor der Neuberechnung der Grundsteuer rasch noch ihre Hebesätze erhöhen, um ihre Einnahmen zu erhöhen. „Das darf keine Schule machen und muss unterbunden werden“, forderte Warnecke.

Der weitere Fahrplan: Bis Ende 2023 sollen die Eigentümer für die meisten Fälle die Grundsteuerwertbescheide auf Basis der abgegebenen Erklärungen erhalten. Wichtig: Bei Unstimmigkeiten kann innerhalb eines Monats gegen diesen Wertbescheid Einspruch eingelegt werden. Im zweiten Halbjahr 2024 sollen die Messbetrags- und die Grundsteuerbescheide erstellt werden und die Kommunen legen die neuen Hebesätze fest. Ab dem 1. Januar 2025 darf nur noch auf Grundlage der neuen Bewertung Grundsteuer gefordert werden.

Haus & Grund ist mit über 900.000 Mitgliedern der mit Abstand größte Vertreter der privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Deutschland. Den Zentralverband mit Sitz in Berlin tragen 22 Landesverbände und 867 Ortsvereine. Die privaten Immobilieneigentümer verfügen über 80,6 Prozent aller Wohnungen in Deutschland. Sie bieten 66 Prozent der Mietwohnungen und knapp 30 Prozent aller Sozialwohnungen an. Sie stehen zudem für 76 Prozent des Neubaus von Mehrfamilienhäusern.