Fassade des Hauptgebäudes der Bezirksregierung Düsseldorf. Foto: BR_D
Fassade des Hauptgebäudes der Bezirksregierung Düsseldorf. Foto: BR_D

Düsseldorf. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat das Überschwemmungsgebiet des Garather Mühlenbachs und seiner Nebengewässer im Bereich des Regierungsbezirks Düsseldorf durch ordnungsbehördliche Verordnung festgesetzt. 

In festgesetzten Überschwemmungsgebieten gelten gesetzliche Regeln und Verbote, die eine Verschärfung der bestehenden Hochwassergefahr und eine Vergrößerung der zu erwartenden Schadenssituation verhindern sollen.

Die Festsetzung betrifft folgende Abschnitte: am Mühlenbach von km 4,640 bis km 14,392 und seiner Nebengewässer Galkhausener Bach von km 0,000 bis km 8,900, Burbach von km 0,000 bis km 7,392 und Viehbach von km 0,000 bis km 13,510 Viehbachs im Bereich der Städte Düsseldorf, Solingen, Hilden und Langenfeld. Das Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung ist somit abgeschlossen. Die Verordnung tritt am 07.07.2022 in Kraft.

Die Länder sind gesetzlich verpflichtet, ein Überschwemmungsgebiet festzusetzen, wenn ein Gebiet ein bedeutsames Hochwasserrisiko aufweist oder für die Hochwasserentlastung und Rückhaltung benötigt wird. Hierzu sind die Flächen an Gewässern zu ermitteln und auszuweisen, auf denen statistisch einmal in 100 Jahren mit einem Hochwasser zu rechnen ist. Hochwasser ist ein natürliches Ereignis, das z.B. durch starke Regenfälle entsteht und zu einer Überflutung der anliegenden Flächen führt.

Mit der Festsetzung sind keinerlei bauliche Veränderungen an den Gewässern verbunden. Es handelt sich lediglich um eine Darstellung des natürlichen Zustandes, der bei einem hundertjährlichen Hochwasserereignis entsteht. Die Ausweisung der Überschwemmungsgebiete dient der Verbesserung der Hochwasservorsorge und der Information der betroffenen Anlieger.

Die Unterlagen für die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes können bei den Städten Düsseldorf, Solingen, Hilden und Langenfeld sowie bei der Bezirksregierung Düsseldorf während der Dienstzeiten eingesehen werden. Darüber hinaus kann das ermittelte Überschwemmungsgebiet auch im Internetauftritt der Bezirksregierung Düsseldorf aufgerufen werden.