Der ADFC im Neanderland setzt sich für einen Ausbau der L239 mit Radweg ein. Foto: ADFC
Der ADFC im Neanderland setzt sich für einen Ausbau der L239 mit Radweg ein. Foto: ADFC/Archiv

Erkrath. Im Juni 2022 erfolgte die Offenlage der Planunterlagen im Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der L239 im Bereich Ratingen Schwarzbachtal. Vor wenigen Tagen hat nun der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) Kreisverband Mettmann schriftlich bei der Bezirksregierung seine Einwendungen eingereicht.

Peter Martin, Sprecher der AG Verkehrspolitik, unterzeichnete das zehnseitige Schreiben und gab die Stellungnahme in die Post. Bereits während der früheren Öffentlichkeitsbeteiligung im Jahr 2018 hatte der ADFC im Neanderland darauf hingewiesen, dass ein Ausbau der L 239 zwischen Ratingen und Mettmann aus Verkehrssicherheitsgründen zwingend mit gleichzeitiger Ausführung eines straßenbegleitenden Geh- und Radweges einhergehen muss.

„Wir benötigen auf dieser wichtigen Pendlerroute dringend den Lückenschluss der bestehenden Radwege aus Richtung Mettmann und Ratingen sowie einen benutzbaren Gehweg“, so der Radclub. „Mit Befremden musste der ADFC während der Sichtung der Planunterlagen zur Kenntnis nehmen, dass der Antragsteller Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen das Vorhaben auf den autogerechten Ausbau der Straße reduziert und den notwendigen Radweg schlichtweg aus dem Verfahren ausgeklammert hat“.

Schon die heutigen Zustände gefährdeten Radfahrende massiv und setzten die freie
Wahl des Verkehrsmittels de facto außer Kraft, heiß es vom ADFC. „Ein Ausbau der Straße ohne Radweg führt unweigerlich zu höheren Geschwindigkeiten, mehr Überholvorgängen mit weniger Seitenabstand sowie zusätzlichem LKW-Verkehr“. Die Gefährdung von
Radfahrenden, das Risiko eines schweren Unfalls bei der Benutzung der ausgebauten Straße, werden aus allen drei Gründen noch weiter deutlich zunehmen.

„Leider bleibt der Sicherheitsaspekt für Radfahrende im Erläuterungsbericht von Straßen-NRW völlig unberücksichtigt“, so Peter Martin. Planung und Realisierung von Fahrbahn und Radweg gehören inhaltlich und technisch zusammen. Für eine künstliche Aufteilung in zwei Planfeststellungsverfahren existiert nach Ansicht des ADFC im Neanderland keine Rechtsgrundlage.

Gesetzliche Vorgaben und technische Regelwerke zur Anlage von Radwegen werden mit dieser Planung ebenso ignoriert wie der politische Wille von Kommunen, Kreis, Land und Bund zur Förderung des Radverkehrs, der Verkehrswende und der Verkehrssicherheit. Aus Sicht des ADFC im Neanderland ist in diesem Kontext der Ausbau der L239 ohne Radweg skandalös.

„Wir warten jetzt mit Spannung ab, zu welchem Ergebnis die Bezirksregierung kommen wird, die nun alle Unterlagen und Einwendungen begutachten und bewerten muss.“