Eine Statue der Justitia steht unter freiem Himmel. Foto: pixabay/symbolbild
Eine Statue der Justitia steht unter freiem Himmel. Foto: pixabay/symbolbild

Wuppertal. Die Staatsanwaltschaft Wuppertal hat die aufgrund des Hochwassers im Juli  des vergangenen Jahres gegen Verantwortliche des Wupperverbands durchgeführten Vorermittlungen abgeschlossen und die Aufnahme eines förmlichen Ermittlungsverfahrens abgelehnt.

Wie die Staatsanwaltschaft mitteilt, lägen nach dem Ergebnis der Vorermittlungen keine zureichenden tatsächliche Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten vor. Ansatz für die Staatsanwaltschaft war Paragraph 313 des Strafgesetzbuchs über den Tatbestand des Herbeiführens einer Überschwemmung.

„Gegenstand der Vorermittlungen war damit die Fragestellung, ob die Verantwortlichen des Wupperverbands die ungewöhnlich hohen Regenmengen rechtzeitig hätten vorhersehen und das Hochwasserereignis durch geeignete Maßnahmen verhindern können“, erklärt der Wuppertaler Oberstaatsanwalt Wolf-Tilman Baumert. „Dies ist nach den getätigten Vorermittlungen nicht der Fall“.

Ausgewertet hatte die Staatsanwaltschaft durch den Wupperverband freiwillig zur Verfügung gestellte Unterlagen; Berichte des NRW-Umweltministeriums, über die
Stadt Wuppertal und die Feuerwehr Wuppertal beigezogene Warnmeldungen des Wupperverbands, die Wetterprognosen des Deutschen Wetterdienstes sowie ein Gutachten von Professor Holger Schüttrumpf von der RWTH Aachen.

Im Ergebnis sei die Gefahr einer Überschwemmung für die Verantwortlichen des Wupperverbandes „nicht rechtzeitig erkennbar und vermeidbar“ gewesen, so die Wuppertaler Staatsanwaltschaft. Unabhängig von der strafrechtlichen Relevanz sei auch keine verspätete Warnmeldung des Wupperverbands feststellbar gewesen. „Diese sind nach dem Überschreiten der Pegelstände abgesetzt worden“.

Der Wupperverband hatte nach Angaben der Justizbehörde noch am 12. Juli – jenem Tag, an dem die Wetterprognose konkreter auf Starkregen hinwiesen – mit einer Vorentlastung der Talsperre begonnen. Die Abgabemenge sei bis zum Starkregenereignis erhöht worden. „Eine stärkere Vorentlastung der Talsperre war nicht möglich, da es ansonsten zu einer Flutwelle im Unterlauf gekommen wäre“, hieß es.