Ein Arzt mit einem Klemmbrett. Foto: pixabay
Ein Arzt mit einem Klemmbrett. Foto: pixabay

Düsseldorf. Medizin ist komplex, da vertrauen viele Menschen auf den Rat ihrer Ärzte. Bei Unsicherheiten können gesetzlich Versicherte in der Regel unproblematisch weitere Fachleute für eine zweite Meinung zu Rate ziehen. Doch gilt das auch für Operationen?

Für bestimmte Eingriffe gibt es hier sogar einen gesetzlichen Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung durch besonders qualifizierte Fachleute, erläutert die Verbraucherzentrale NRW. Diese Kassenleistung gebe es beispielsweise vor einer Gebärmutterentfernung, vor Gelenkspiegelungen an der Schulter, vor dem Einsetzen eines künstlichen Kniegelenks, eines Herzschrittmachers oder Defibrillators, einer Herzkatheteruntersuchung, vor Wirbelsäulen-OPs, vor einer geplanten Amputation beim diabetischen Fußsyndrom oder vor Mandel-Operationen.

„Die Liste wird stetig erweitert“, so die Experten. Ausgenommen von der Zweitmeinung seien allerdings Notfalloperationen.

Über das Zweitmeinungsverfahren durch besonders qualifizierte Ärzte soll überprüft werden, ob der Eingriff wirklich notwendig ist oder ob es Alternativen gibt. Betroffene müssen mindestens zehn Tage vor dem geplanten Eingriff über diese Möglichkeit informiert werden. Die Kosten tragen die gesetzlichen Krankenkassen.

Mehr dazu unter www.verbraucherzentrale.nrw.