Grundsteuer Erklärung Fragen
Unter anderem weitere Erklär-Videos und Anleitungen sollen beim Ausfüllen der Grundsteuer-Erklärung helfen. Foto: Volkmann

Velbert. Die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen stellen 150 zusätzliche Aushilfskräfte zur Unterstützung bei der Umsetzung der Grundsteuer-Reform ein, das teilt die Velberter Behörde mit. 

Die Umsetzung der Grundsteuer-Reform in Nordrhein-Westfalen ist in vollem Gange. Die nordrhein-westfälische Finanzverwaltung beabsichtigt nun laut Finanzamt Velbert weitere 150 Aushilfskräfte zur Unterstützung der Grundstücksstellen bei der Umsetzung der Grundsteuer-Reform einzustellen.

Zu den Aufgaben der neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen unter anderem die Erteilung von Auskünften an der Telefonhotline sowie die Datenerfassung im sogenannten Scanverfahren gehören.

„Wir haben bereits vor einigen Wochen alle vorbereitenden Maßnahmen getroffen“, erklärt Gudrun Köhler, Leiterin des Finanzamts Velbert. „Ab sofort suchen wir weitere engagierte und zuverlässige Aushilfskräfte für unsere Grundstücksstellen. Damit können wir flexibler auf die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger reagieren und gleichzeitig unsere Grundsteuer-Expertinnen und -Experten vor Ort entlasten.“

Interessierte erwartet nach einer vorbereitenden Schulung eine abwechslungsreiche Tätigkeit in einem kompetenten und hilfsbereiten Team. Einstellungsbeginn ist der 1. November 2022. Die Bewerbung ist online bis zum 28. August 2022 möglich. Weitere Informationen zur Ausschreibung und zur Online-Bewerbung stehen unter www.finanzverwaltung.nrw.de zur Verfügung.

Online-Hilfen ausgebaut

n den vergangenen Wochen haben die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen ihre Hilfsangebote zur Abgabe der Feststellungserklärung deutlich ausgebaut. Dazu gehört die digitale Informationsplattform www.grundsteuer.nrw.de mit Erklär-Videos, ausführlichen Klick-für-Klick-Anleitungen sowie Check-Listen, die eine Übersicht der benötigten Daten liefern und Hinweise geben, wo diese zu finden sind. 

„Unsere Info-Plattform www.grundsteuer.nrw.de ist die erste Anlaufstelle, um sich mit der Abgabe der Feststellungserklärung vertraut zu machen“, so Köhler. „Bürgerinnen und Bürger finden hier gezielt Informationen und Unterstützung bei der Erstellung ihrer Feststellungserklärung mit „Elster“. Die Erklär-Videos und Klick-Anleitungen zeigen anhand von Beispielen Schritt für Schritt das Ausfüllen der Grundsteuer-Formulare in „Elster“.“

Darüber hinaus stehen auf dem Portal ein umfangreiches FAQ mit Antworten auf die häufigsten Fragen zur Verfügung. Auch das Grundsteuerportal (Geodatenportal) zum Abruf wichtiger Informationen zum Flurstück, wie z.B. die Gemarkung, der Bodenrichtwert und die Grundbuchblattnummer, ist dort zu finden. „Bürgerinnen und Bürger können hier den sogenannten Sachdatenauszug zu ihrem Flurstück abfragen, der einen Großteil der Daten enthält, die bei der Erstellung der Feststellungserklärung benötigt werden“, erklärt Köhler. „So können die Daten auch ohne Informationsschreiben einfach zusammengetragen werden.“

Verstärkung in den Finanzämtern und an der Grundsteuer-Hotline

Die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen haben bereits im Vorgriff auf die Arbeiten zur Grundsteuerreform in den letzten Jahren mehr als 300 Regierungsbeschäftigte zusätzlich unbefristet eingestellt. Zusammen mit dem bereits vor der Reform eingesetzten Bestandspersonal sind aktuell rund 825 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Grundstücksstellen beschäftigt.
Zudem werden Kolleginnen und Kollegen in den Grundsteuer-Hotlines der Finanzämter zusätzlich eingesetzt, um die Anrufe der Bürgerinnen und Bürger entgegenzunehmen. In der Spitze stehen damit landesweit bis zu 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter telefonisch zur Verfügung. Sobald die Hotline des Finanzamts Velbert ausgelastet ist, werden Gespräche automatisch auf freie Kapazitäten in den umliegenden Ämtern umgeleitet – all dies wirkt insbesondere in den frühen Stunden des Tages.

Die Hotline ist von Montag bis Freitag, von 9 bis 18 Uhr erreichbar. Die Nummer lautet 02051-47-1959.

„Damit wir die Neubewertung für die Grundsteuer vornehmen können, ist es wichtig, dass für jedes Grundstück in Nordrhein-Westfalen, für das bisher noch keine Feststellungserklärung abgegeben wurde, bis zum 31. Oktober 2022 eine entsprechende Erklärung abgegeben wird“, betont Gudrun Köhler. „Wir empfehlen die Abgabe über das Online-Finanzamt „Elster“. Durch den digitalen Service werden die Eingaben zur Feststellungserklärung der Grundsteuer vor Abgabe automatisch auf Plausibilität geprüft. Ebenso entfällt der Postversand bzw. die persönliche Abgabe der Unterlagen im Finanzamt“, so Köhler weiter.

Möglichkeiten der Abgabe der Grundsteuerfeststellungserklärung:

  • Vordrucke einfach online ausfüllen und abschicken mit Elster: www.elster.de
  • Elektronisch abgeben über andere Software-Anbieter, die diesen Service anbieten.
  • Nur, wenn die Online-Abgabe nicht möglich ist: Vordrucke ausfüllen und abgeben. Papier-Vordrucke erhalten Sie in Ihrem Finanzamt.