Eine Anhaltekelle der Polizei. Symbolbild: Polizei
Eine Anhaltekelle der Polizei. Symbolbild: Polizei

Kreis Mettmann. Am Mittwoch hat die Kreispolizeibehörde Mettmann einen erneuten Schwerpunkteinsatz zur Verkehrssicherheit von Fußgängern und Radfahrern im Straßenverkehr in mehreren Städten des Kreises Mettmann durchgeführt.

Im Rahmen des Einsatzkonzeptes „Projekt Korrekt“ waren die Beamten in der Zeit von 7.30 bis 14 Uhr  in Ratingen, Hilden, Haan, Langenfeld und Monheim am Rhein im Einsatz – mit Unterstützung von Kräften der Bereitschaftspolizei Köln. Die Beamten führten im Rahmen des Einsatzkonzeptes konstruktive Präventionsgespräche, ahndeten allerdings in 146 Fällen das Fehlverhalten von Verkehrsteilnehmern repressiv. Die Polizei schlüsselt auf: 40 Maßnahmen richteten sich gegen Radfahrende und 106 gegen Kraftfahrzeugführer.

Insgesamt leiteten die Beamten in sechs Fällen ein Strafverfahren ein, drei Mal wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und drei Mal wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. In einem Fall war der Fahrer eines E-Scooters betroffen.

Ratingen

In Ratingen stellten die eingesetzten Beamtinnen und Beamte 18 Verstöße von Passanten beziehungsweise von Radfahrenden fest. „Hierbei wurde unter anderem in fünf Fällen die Lichtzeichenanlage missachtet und sieben Fällen die falsche Richtungsfahrbahn genutzt“, resümiert die Kreispolizei zu dem Einsatz.

Bei 14 Kraftfahrzeugführern musste ein Fehlverhalten wegen diverser Verstöße mit einem Verwarngeld geahndet werden, in sechs Fällen wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Hilden / Haan

In fünf Fällen mussten die Beamtinnen und Beamten nach Behördenangaben bei Radfahrenden und Fußgängern ein Verwarngeld anordnen, unter anderem in drei Fällen wegen einer Handynutzung.

21 Kraftfahrzeugführer mussten ein Verwarngeld wegen diverser Verstöße entrichten. „17 Mal leiteten die Beamtinnen und Beamten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein, unter anderem zehn Mal wegen Ablenkung am Steuer“, so die Behörde. In einem Fall ging es um ein Verfahren wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Langenfeld / Monheim am Rhein

Die Beamten ordneten laut Polizei in den beiden Städten insgesamt 16 Verwarngelder gegen Radfahrende oder Fußgänger an. „Hiervon war in vier Fällen eine Handynutzung der Grund, in weiteren vier Fällen wurde die Vorfahrt missachtet“, hieß es.

In einem Fall wurde ein Strafverfahren gegen den Fahrer eines E-Scooters wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.

Bei den Kraftfahrzeugführern seien insgesamt 23 Verwarngelder erhoben worden: „In 20 Fällen war hierbei die Vorfahrt missachtet worden“, so die Polizeibehörde. Die Beamtinnen und Beamten leiteten gegen 20 Fahrzeugführer ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein, hiervon in elf Fällen wegen Ablenkung am Steuer.

Zwei Fahrer müssen sich wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten und zwei weitere wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

In Monheim hatte die Polizei unter anderem gezielte Kontrollen im Bereich einer Unfallhäufungsstelle im Bereich Garather Weg und der Geschwister-Scholl-Straße durchgeführt. Dort wurden letztendlich 20 Verstöße von Kraftfahrzeugführenden an dem dortigen Stopp-Zeichen geahndet.

Abgerundet wurde das heutige Präsenzkonzept durch einen Informationsstand der Verkehrsunfallprävention, welcher in der Zeit von 10 Uhr bis 12 Uhr auf der Friedrichstraße in der Monheimer Innenstadt stattfand. Interessierte konnten sich bei den Experten rund um Sicherheitsthemen informieren und führten insgesamt 36 Bürgergespräche.

Das schon im Jahr 2012 initiierte „Projekt Korrekt“ soll der Bekämpfung von Verkehrsunfällen mit Fußgängerinnen und Fußgängern, Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern dienen und für mehr Sicherheit auf unseren Straßen sorgen. Die vorgenannten sogenannten „schwachen“ Verkehrsteilnehmer besitzen keine „Knautschzone“ und haben daher ein hohes Risiko, bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt zu werden.