Parkplatzmarkierungen auf dem Boden. Foto: pixabay
Parkplatzmarkierungen auf dem Boden. Foto: pixabay

Mettmann. Nachdem nicht mehr der Bund, sondern die Kommunen selbst die Gebühren für Anwohnerparkausweise festlegen können, hatte die Politik im Mai die Verwaltung beauftragt, eine Satzung für das Anwohnerparken zu entwerfen.

Konsens herrschte damals darüber, dass die Jahresgebühr für einen Anwohnerparkausweis mit derzeit 30,70 (ehemaliger Höchstsatz nach der Gebührenordnung zur Straßenverkehrsordnung) viel zu niedrig sei. Auf eine Höhe der Gebühr konnten sich die Fraktionen aber nicht einigen.

Der Satzungsentwurf wurde am Mittwochabend, 31. August, im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität beraten. Auf eine neue Gebühr für den Ausweis konnte sich die Politik aber erneut nicht verständigen. Die Spannbreite der Vorschläge reichte von 60 bis 365 Euro pro Jahr. Eine Entscheidung soll nun in der Ratssitzung Ende September fallen. Bis dahin haben die Fraktionen Zeit, sich auf einen Preis für den Anwohnerparkausweis zu einigen.

Im Mai war der Vorschlag der Verwaltung, zwei Zonen fürs Anwohnerparken einzurichten, von der Politik mehrheitlich unterstützt worden. Dabei handelte es sich zum einen um die Bereiche der Innenstadt, für die bereits eine Parkscheinpflicht besteht und zum anderen um Randlagen der Innenstadt, die derzeit nicht bewirtschaftet werden. Für beide Zonen sollten unterschiedliche Kosten für den Anwohnerparkausweis aufgerufen werden. Klar war, dass der Ausweis für die Innenstadt teurer sein müsste als für die Randbereiche.

Mittwochabend sprach sich die Mehrheit im Ausschuss allerdings dafür aus, dass es künftig doch nur eine Zone fürs Anwohnerparken geben soll, die allerdings auch Randbereiche der Innenstadt einschließen soll.

Im vergangenen Jahr hat die Stadt 778 Anwohnerparkausweise ausgestellt; die Einnahmen lagen bei 23.884 Euro. Das entspricht einer Parkgebühr von acht Cent pro Tag.