Der CDU-Landtagsabgeordnete Martin Sträßer in Wülfrath. Foto: Björn Ueberholz
Der CDU-Landtagsabgeordnete Martin Sträßer in Wülfrath. Foto: Björn Ueberholz

Wülfrath. Die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen können im kommenden Jahr wohl erneut mit Rekordzuweisungen vom Land rechnen.

Das Heimat- und Kommunalministerium hat jetzt die vorläufige Berechnung für das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2023 veröffentlicht.

Gemäß den durch die Landesregierung beschlossenen Eckpunkten fließen insgesamt mehr als 15 Milliarden Euro in die NRW-Kommunen und somit noch einmal rund 1,3 Milliarden Euro mehr als im bisherigen Rekordjahr 2022. Laut der Arbeitskreis-Rechnung, die Grundlage für die Haushaltsplanung ist, erhält Wülfrath im kommenden Jahr 1.639.241 Euro vom Land NRW.

Dazu erklärt der CDU-Landtagsabgeordnete Martin Sträßer: „Gerade in unsicheren Zeiten ist ein solider kommunaler Haushalt unerlässlich, um den Menschen in unserem Land weiterhin eine sichere und gute Heimat zu garantieren. Unser Ziel ist es, den Städten und Gemeinden Planungssicherheit zu geben, die Grundlage für die Lebensqualität von Bürgerinnen und Bürgern vor Ort ist. In Zeiten steigender Preise und knapper Kassen ist es ein wichtiges Signal ins Land, dass die Kommunen insgesamt mit Rekordzuweisungen rechnen dürfen und können. So können wir dort kommunale Haushalte stärken, wo es notwendig ist – während in anderen Städten und Gemeinden die Gewerbesteuereinnahmen deutlich gestiegen sind und weniger Unterstützung durch das Land erforderlich ist. Nach der Arbeitskreis-Rechnung kann Wülfrath mit Zuweisungen in Höhe von 1.639.241 Euro im kommenden Jahr rechnen, die Klima- und Forstpauschale kommt hier noch hinzu. Dass der Anteil Wülfraths an den Schlüsselzuweisungen für 2023 rückläufig ist, hat übrigens ausschließlich damit zu tun, dass die dafür maßgebliche Finanzsituation der Stadt in den Vorjahren besser war als zuvor.“