Schornsteinfeger überprüfen, ob die Gasheizung effizient arbeitet. Foto: Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks

Ab dem 1. Oktober 2022 soll überprüft werden, ob eine Gasheizung effizient genug heizt oder optimiert werden kann und muss. Diese Überprüfung zählt zu den vom Bundeskabinett beschlossenen Maßnahmen zur Energieeinsparung. Nach Angaben des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks sind mehr als 14 Millionen Anlagen betroffen.

„Nicht alle Heizungsanlagen in Deutschland sind optimal eingestellt und verbrauchen somit unnötig Energie“, schreibt der es Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks in einer Mitteilung. „Da sich viele Mieter, Haus- und Wohnungsbesitzer wenig bis gar nicht mit der installierten Anlagentechnik auskennen, sind sie auf Hilfe vom Fachmann angewiesen.“

Regelmäßige Wartungen und Überprüfungen trügen in der Regel dazu bei, dass Anlagen effizient und sicher arbeiten. Dennoch komme es vor, dass aus Unkenntnis Einstellungen verändert werden oder schon lange keine Wartung mehr durchgeführt wurde. An diesem Punkt soll der flächendeckende Effizienz-Check ansetzen.

Im Fokus stehen Gas-Wärmeerzeuger, das heißt Heizungen, Raumheizer und Warmwasserheizer, die mit Erdgas betrieben werden.

Die Heizungsüberprüfung ist verpflichtend für Hausbesitzer und in der neuen Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen festgelegt. Die Verordnung soll ab dem 1. Oktober 2022 für zwei Jahre gelten, muss jedoch vorher die Zustimmung des Bundesrates erhalten. Den Check durchführen können Schornsteinfeger und -fegerinnen, Fachleute aus den Bereichen Sanitär, Heizung, Klima sowie bestimmte Energieberater und -beraterinnen.

Die Heizungsüberprüfung soll möglichst schnell und mit einfachen Mitteln Einsparmöglichkeiten aufzeigen, die teilweise gleich vor Ort umgesetzt werden können. Möglich ist dies zum Beispiel durch Anpassungen der Regelungstechnik. „Sie ist nur eine von weiteren Maßnahmen, die kurz- bis mittelfristig Gas einsparen sollen“, so Andreas Walburg vom Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks.

In der Summe aller Maßnahmen erhofft sich die Bundesregierung, den Energieverbrauch senken und damit die Energieversorgung auch bei Gasmangellage sicherstellen zu können. „Da die Zeit drängt, setzen die Verantwortlichen jetzt auf verpflichtende statt auf freiwillige Maßnahmen“, informiert der Bundesverband.

Die Überprüfung soll möglichst im Zusammenhang mit anderen Arbeitendurchgeführt werden, um Aufwand und Anfahrtskosten zu senken. Das bedeutet zum Beispiel: Kommt ein Schornsteinfeger oder eine Schornsteinfegerin zur Messung oder Feuerstättenschau ins Haus, überprüfen sie im Anschluss bestimmte Parameter sowie die Einstellungen der Anlage: Kann die Vorlauftemperatur abgesenkt werden? Ist die Nachtabsenkung aktiviert? Kann die Wassertemperatur abgesenkt werden? Sind die erforderlichen Leitungsrohre gedämmt?

Maßnahmen wie diese können und sollen dazu beitragen, dass Brennstoff eingespart werden kann.

Die Heizungsüberprüfung ist nach Mitteilung des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks verpflichtend für Hausbesitzer und in der neuen Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) festgelegt. Die Verordnung soll ab dem 1. Oktober 2022 für zwei Jahre gelten, muss jedoch vorher die Zustimmung des Bundesrates erhalten.

Andreas Walburg rät Hausbesitzern mit Gasheizungsanlagen, sich bei Fragen an ihren Schornsteinfeger oder ihre Schornsteinfegerin zu wenden. „Sollte eine vergleichbare Prüfung, ein hydraulischer Abgleich oder Pumpentausch bereits erfolgt sein, können die Eigentümer dies vorher mitteilen oder bei ihrem nächsten Schornsteinfeger-Termin ansprechen.“ Denn: Liegt eine vergleichbare Prüfung nicht länger als
zwei Jahre zurück, ist kein erneuter Check notwendig. Bereits erfolgte Optimierungsmaßnahmen werden ebenfalls dokumentiert.