Eurobanknoten liegen auf einem Tisch. Foto: Pixabay/symbolbild
Eurobanknoten liegen auf einem Tisch. Foto: Pixabay/symbolbild

Mettmann. Die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen können im kommenden Jahr wohl erneut mit Rekordzuweisungen vom Land rechnen. Rund 16 Millionen Euro vom Land gehen an die Stadt Mettmann.

Das Heimat- und Kommunalministerium hat jetzt die vorläufige Berechnung für das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2023 veröffentlicht. Gemäß den durch die Landesregierung beschlossenen Eckpunkten fließen insgesamt mehr als 15 Milliarden Euro in die NRW-Kommunen und somit noch einmal rund 1,3 Milliarden Euro mehr als im bisherigen Rekordjahr 2022.

Laut der Arbeitskreis-Rechnung, die Grundlage für die Haushaltsplanung ist, erhält die Stadt Mettmann im kommenden Jahr 16.276.424,21 Euro vom Land NRW.

Dazu erklärt der CDU-Landtagsabgeordnete Dr. Christian Untrieser: „Gerade in unsicheren Zeiten ist ein solider kommunaler Haushalt unerlässlich, um den Menschen in unserem Land weiterhin eine sichere und gute Heimat zu garantieren. Unser Ziel ist es, den Städten und Gemeinden Planungssicherheit zu geben, die Grundlage für die Lebensqualität von Bürgerinnen und Bürgern vor Ort ist.“

Der ebenfalls zuständige CDU-Landtagsabgeordnete Martin Sträßer bestätigt: „In Zeiten steigender Preise und knapper Kassen ist es ein wichtiges Signal ins Land, dass die Kommunen insgesamt mit Rekordzuweisungen rechnen dürfen und können. So können wir dort kommunale Haushalte stärken, wo es notwendig ist – während in anderen Städten und Gemeinden die Gewerbesteuereinnahmen deutlich gestiegen sind und weniger Unterstützung durch das Land erforderlich ist. Nach der Arbeitskreis-Rechnung kann die Stadt Mettmann mit Zuweisungen in Höhe von rund 16 Millionen Euro im kommenden Jahr rechnen, die Klima- und Forstpauschale kommt hier noch hinzu.“

Die von der Landesregierung beschlossenen Eckpunkte für das GFG 2023 basieren auf der aktuellen Steuerschätzung, die tatsächliche Referenzperiode endet erst am 30. September. Die Arbeitskreis-Rechnung ist daher eine vorläufige, damit die Kommunen in die Haushaltsplanung einsteigen können. Das GFG wird jetzt zur Beratung und Beschlussfassung in den Landtag eingebracht.