Matcha gibt es auch in Variationen, etwa als Latte. Foto: pixabay
Matcha gibt es auch in Variationen, etwa als Latte. Foto: pixabay

Düsseldorf. Matcha-Tee kann unerwünschte Stoffe enthalten. Die Verbraucherzentrale NRW rät deshalb dazu, sich an die Zubereitungs- und Verzehrempfehlungen zu halten.

Matcha besteht aus fein gemahlenen Grünteeblättern. Diesem leuchtend grünen Pulver werden allerlei gesundheitsfördernde Wirkungen nachgesagt. Dafür fehlt es jedoch an eindeutigen Belegen. Hinzu kommt, dass Matcha beim Verzehr, anders als anderer Tee, nicht filtriert wird. Das Pulver verbleibt als Ganzes im Getränk.

Im Gegensatz zu einem Teeaufguss können so höhere Mengen unerwünschter Stoffe, wie zum Beispiel Blei und Aluminium, enthalten sein. Vor allem letzteres wird in Matcha immer wieder nachgewiesen, da die Teepflanzen es aus dem Boden aufnehmen können, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.

Hohe Mengen Aluminium können langfristig das Nervensystem, die Fortpflanzungsfähigkeit und die Knochenentwicklung schädigen. Blei kann die Nieren und das Herz-Kreislaufsystem sowie das Nervensystem von Un- und Neugeborenen schädigen. Verbraucher sollten deshalb unbedingt die angegebenen Zubereitungs- und Verzehrempfehlungen beachten.

„Solche Empfehlungen fehlen jedoch häufig“, so die Experten. „Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte nicht mehr als dreimal täglich ein Gramm eingerührtes Matcha-Grünteepulver pro Tasse oder Glas aufnehmen“. Hilfreich sei auch, regelmäßig Produkte und Marken zu wechseln.

Mehr unter: www.verbraucherzentrale.nrw.