Das Anmeldeverfahren an den Grundschulen läuft. Foto: Pixabay
Das Anmeldeverfahren an den Grundschulen läuft. Foto: Pixabay

Heiligenhaus. In den kommenden Wochen muss die Anmeldung der schulpflichtig werdenden Kinder für das Schuljahr 2023/2024 erfolgen. Die Stadtverwaltung informiert wie folgt über die einzelheiten des Verfahrens.

Die Stadtverwaltung erklärt: „Bis spätestens 17.10.2022 muss der den Eltern zugesandte Anmeldebogen mit einer Kopie der Geburtsurkunde des Kindes bei der gewünschten Grundschule vorliegen.

Die Unterlagen können auf dem Postweg der Schule zugeschickt oder bis zu diesem Termin in den Briefkasten der Schule eingeworfen werden. Sollten die Unterlagen persönlich während der Öffnungszeiten im Schulsekretariat abgegeben werden, ersetzt das nicht den Vorstellungstermin. Ebenso kann bei der Abgabe keine persönliche, individuelle Beratung erfolgen. Das Kind muss zu diesem Zeitpunkt noch nicht in der Schule vorgestellt werden.

Nach erfolgter Anmeldung erhalten die Eltern von der Schule eine Einladung zu einem Vorstellungstermin oder die Benachrichtigung, dass eine Aufnahme an der gewünschten Schule nicht möglich ist.

Erst bei einem Vorstellungstermin ist das Familienstammbuch oder die Geburtsurkunde im Original vorzulegen. Die Vorlage einer Kopie der Bildungsdokumentation aus dem Kindergarten wäre wünschenswert.

Zu dem Vorstellungstermin sollen die Eltern ihr Kind mitbringen, da die Schulleiterin es gerne persönlich kennen lernen möchte, um u.a. im Bedarfsfall eine Sprachförderung veranlassen zu können.

Grundsätzlich ist es den Eltern freigestellt, an welcher Gemeinschaftsgrundschule oder Konfessionsschule sie ihr Kind anmelden.

Allerdings besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Aufnahme lediglich in der der Wohnung nächstgelegenen Grundschule der gewünschten Schulart. Dieser Anspruch bezieht sich auf die Wohnsitzgemeinde im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazitäten der Schulen (§ 46 Abs. 3 SchulG).

Die Eltern haben die Möglichkeit, ihr Kind an der gewünschten Gemeinschaftsgrundschule oder an einer der beiden Bekenntnisschulen anzumelden. Dies sind im Einzelnen:

Städt. Gem.-Grundschule Gerh.-Tersteegen, Velberter Straße 106
Städt. Gem.-Grundschule Schulstraße, Schulstraße 1
Städt. Gem.-Grundschule Regenbogen, Heiligenhaus, Moselstraße 51
Städt. Ev. Grundschule A.- Clarenbach, Pestalozzistraße 16
Städt. Kath. Grundschule St. Suitbertus, Am Sportfeld 5

Ab wann die Schulpflicht gilt

Schulpflichtig werden am 1. August 2023 alle Kinder, die bis zum Beginn des 30.09.2023 das sechste Lebensjahr vollendet haben.

Kinder, die nach diesem Zeitpunkt das sechste Lebensjahr vollenden gelten laut Verwaltung als „Kann-Kinder“. Sie können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit). Eine Gleichbehandlung von Kann-Kindern mit schulpflichtigen Kindern im Aufnahmeverfahren kann nur gewährleistet werden, wenn sie spätestens bis zum Stichtag 15.11.2022 angemeldet werden.

Kinder, die bereits schulpflichtig sind, aber bisher vom Schulbesuch zurückgestellt waren, sind erneut anzumelden.

Die Schulpflicht besteht auch für ausländische Kinder und für Kinder von Asylbewerbern.

Die Erziehungsberechtigten körperlich und/oder geistig behinderter Kinder sind ebenfalls verpflichtet, ihre schulpflichtig werdenden Kinder in der Grundschule anzumelden.

Vor der Einschulung findet für die schulpflichtig werdenden Kinder eine schulärztliche Untersuchung statt. Über den Termin wird das Gesundheitsamt die Eltern rechtzeitig informieren.“