Um die unkontrollierte Vermehrung von freilebenden Katzen einzudämmen, müssten Maßnahmen getroffen werden, die auch Freigänger betreffen. Foto: Volkmann
Um die unkontrollierte Vermehrung von freilebenden Katzen einzudämmen, müssten Maßnahmen getroffen werden, die auch Freigänger betreffen. Foto: Volkmann

Kreis Mettmann. Der Erlass einer sogenannten „Katzenschutzverordnung“ war jüngst Thema im Kreisausschuss. Damit möchten die Fraktionen von CDU, Bündnis 90 90/Die Grünen und FDP der „unkontrollierten Vermehrung von freilaufenden Katzen“ entgegentreten.

„Die Katzenschutzverordnung wäre ein wichtiger Schritt für den Tierschutz im Kreis Mettmann. Viele Menschen, die sich dem Wohl der Tiere verpflichtet fühlen, setzen sich im Kreis für den Erlass einer solchen Verordnung ein“, so die drei Fraktionsspitzen unisono. „Wir sind überzeugt, dass sich die Zahl der freilaufenden Katzen in den letzten Jahren, auch coronabedingt, erheblich erhöht hat“, ist sich der CDU-Fraktionsvorsitzende Waldemar Madeia sicher.

„Diese Tiere leiden unter Nahrungsknappheiten, Krankheiten, und Revierkämpfen“, erläutert die Fraktionsvorsitzende der Grünen Sandra Ernst. „Das ist mit den Zielen des Tierschutzes nicht in Einklang zu bringen“.

Eine solche Verordnung hätte auch Folgen für das Halten von Hauskatzen, die freien Auslauf genießen. Weil fortpflanzungsfähige Hauskatzen mit freiem Auslauf erheblich zur Erhöhung der Population freilebender Katzen beitragen, sollte aus Sicht der Fraktionen, Katzen-Halterinnen und Halter zur Kastration, Kennzeichnung und Registrierung ihrer Vierbeiner verpflichtet werden.

„Wenn wir es schaffen, die unkontrollierte Vermehrung deutlich zu reduzieren, würden wir auch unserer heimischen Vogelwelt einen großen Dienst erweisen“, so Madeia. Denn ein großes Problem für die Vögel seien verwilderte Hauskatzen, die ihren Nahrungsbedarf auch durch die Jagd auf Kleintiere zu decken versuchen“.

Der Antrag der Kooperation wurde im Ausschuss mehrheitlich verabschiedet. Die Kreisverwaltung muss nun prüfen, ob die Voraussetzungen für den Erlass einer solchen Verordnung vorliegen, konkret ob der Kreis Mettmann generell zuständig ist und ob hinsichtlich der Katzenpopulation tatsächlich Handlungsbedarf besteht.

„Hier möchten wir die Erfahrungen aus anderen Kreisen und Städten einbeziehen“, stellt Sandra Ernst in Aussicht. Denn dort gebe es ähnliche Katzenschutzverordnungen bereits seit einigen Jahren.