Das Rathaus in Heiligenhaus. Foto: Mathias Kehren
Das Rathaus in Heiligenhaus. Foto: Mathias Kehren

Heiligenhaus. Für die Entwicklung von weiteren Gewerbeflächen hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 47/2 „Erweiterung Gewerbegebiet Hetterscheidt-Nord“ gebilligt und beauftragte die Verwaltung, die erneute öffentliche Auslegung durchzuführen. Darauf weist die Stadtverwaltung hin.

Es besteht nun für jedermann die Gelegenheit, die vorgenannte Entwurfsfassung nebst Begründung und wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 28. September bis einschließlich 11. Oktober während der folgenden Dienststunden im Fachbereich II.1 -Stadtentwicklung und Umweltschutz-, Rathaus-Neubau, 2. Obergeschoss, Hauptstraße 157 in 42579 Heiligenhaus einzusehen:

  • montags: 8.30 bis 12.30 Uhr,
  • mittwochs: 8.30 bis 12.30 Uhr,
  • donnerstags: 8.30 bis 12.30 Uhr und 14 bis 18 Uhr,
  • freitags: 8.30 bis 12.30 Uhr

Der Entwurf wird auf Wunsch erläutert.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, unter [email protected] oder telefonisch unter 02056 13 288 Termine zur Einsichtnahme außerhalb der o.g. Dienststunden zu vereinbaren.

Zudem besteht die Möglichkeit die Unterlagen in der Zeit vom 28. September bis einschließlich 11. Oktober online unter www.o-sp.de/heiligenhaus einzusehen und abzurufen.

Während der Auslegungsfrist könnten Stellungnahmen lediglich zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden, heißt es aus dem Rathaus.