Ein Mann zeigt eine leere Geldbörse. Foto: pixabay
Ein Mann zeigt eine leere Geldbörse. Foto: pixabay

Kreis Mettmann. Mit dem Septembergehalt bekommen Arbeitnehmende 300 Euro Energiepreispauschale ausgezahlt. Auch Auszubildende erhalten die zusätzliche Pauschale. Seit dem letzten Entlastungspaket ist klar, dass Studierende ebenfalls eine Energiepreispauschale erhalten. Sie beträgt 200 Euro.

Zur Auszahlung der Energiepreispauschale im September erklärt Stella Rütten, Jugendbildungsreferentin der DGB-Jugend Düsseldorf-Bergisch Land: „Junge Menschen werden angesichts der Inflation allein gelassen. Symptomatisch ist die Energiepreispauschale, die Studierende schlechter stellt. Dabei sind junge Menschen besonders von der Inflation betroffen, da sie von ihren meist geringen Einkünften einen hohen Anteil für Wohnen und Mobilität ausgeben.“

Dabei seien viele schnell umsetzbare Maßnahmen denkbar, die junge Menschen direkt entlasten könnten. „Studierende und Auszubildende muss zusätzlich bei Wohn- und Heizkosten direkt unter die Arme gegriffen werden. Zusätzlich müssen BAföG-Sätze und die Mindestausbildungsvergütung kräftig steigen,“ so Rütten weiter.

„Die Mietpreise stellen viele Studierende und Auszubildende vor große Herausforderungen. Die Mietpreise und Heizkosten müssen gedeckelt werden, damit es nicht zu einer weiteren Welle von Studien- und Ausbildungsabbrüchen kommt. Studierendenwerke müssen unterstützt werden, damit die Lebenshaltungskosten für Studierende praktisch gedeckelt werden. Gleichzeitig müssen schnell Azubiwerke geschaffen werden, die Azubis während ihrer Ausbildung durch günstigen Wohnraum unterstützen,“ so Rütten zur Situation vor Ort.

Finanziert werden könnten die Maßnahmen über eine Übergewinnsteuer. In anderen EU-Ländern wurde so eine Steuer bereits eingeführt. „Viele Unternehmen machen während der Krise hohe Zufallsgewinne und profitieren vom Krieg. Diese Mehrgewinne sollten für die Entlastungen eingesetzt werden. Bis zu 100 Milliarden Euro kann eine Übergewinnsteuer bringen,“ so Rütten. „Entlastungen für junge Menschen können direkt aus einer Übergewinnsteuer finanziert werden.“