Ein Zusatzschild weist darauf hin, dass Radfahrende die Laubacher Straße in beiden Richtungen befahren dürfen. Foto: Kreisstadt Mettmann
Ein Zusatzschild weist darauf hin, dass Radfahrende die Laubacher Straße in beiden Richtungen befahren dürfen. Foto: Kreisstadt Mettmann

Mettmann. Freie Fahrt für Radfahrende. Die städtische Straßenverkehrsbehörde hat die Einbahnstraße auf der Laubacher Straße in Gegenrichtung für den Radverkehr freigegeben. Darauf weisen Zeichen unter dem Einbahnstraßenschild hin.

Radfahrer – vor allem Schülerinnen und Schüler des Konrad-Heresbach-Gymnasiums (KHG), die dort vor allem unterwegs sind – können nun direkt in Richtung Neanderstraße starten und müssen nicht mehr einen Umweg über die Straße Am Rathaus fahren.

Darüber hinaus bedeutet die Freigabe der Einbahnstraße für Radfahrende, die aus Richtung Innenstadt kommen, eine Weg- und Zeitersparnis.