Ein Steuerformular liegt auf einem Tisch. Foto: Symbolbild (pixabay)
Ein Steuerformular liegt auf einem Tisch. Foto: Symbolbild (pixabay)

Düsseldorf. Wer Freibeträge für den Lohnsteuerabzug 2023 berücksichtigen lassen möchte, kann ab sofort bei seinem Finanzamt einen entsprechenden Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung stellen. Darauf weist die Finanzverwaltung hin.

„Durch die Lohnsteuer-Ermäßigung können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer früher über ihr Geld verfügen und müssen nicht mehr bis zum nächsten Jahr warten, um eine Erstattung mit der Steuererklärung zu beantragen“, sagte Jutta Kieseler-Thanscheidt, Leiterin des Finanzamts Düsseldorf-Mettmann.

„Dadurch, dass der Arbeitgeber den Freibetrag bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt, erhöht sich dann das monatliche Nettoeinkommen. Allerdings fällt in diesem Fall auch die spätere Erstattung im Rahmen Ihrer Steuerklärung geringer
aus.“

Bei allen Anträgen die bis zum 31. Januar 2023 eingehen, kann die Lohnsteuer-Ermäßigung bereits ab Jahresbeginn berücksichtigt werden. Wird der Antrag danach gestellt, kann die Ermäßigung erst im darauffolgenden Monat berücksichtigt werden.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können mit dem Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung einen Freibetrag gleich für einen Zeitraum von zwei Kalenderjahren beantragen. „Sie müssen also nicht mehr jedes Jahr aktiv werden“, so Kieseler-Thanscheidt. Eine einjährige Berücksichtigung ist allerdings ebenso möglich wie die spätere Änderung eines einmal beantragten Freibetrags.

Zudem gilt: Wer für das laufende Jahr bisher noch keinen Ermäßigungsantrag
gestellt hat, kann dies bis spätestens zum 30. November 2022 nachholen.

Weitere Informationen und Formulare für den Antrag findet man direkt auf
der Startseite des neuen Internetauftritts der Finanzämter in Nordrhein-Westfalen: www.finanzamt.nrw.de.

„Der neue Internetauftritt gibt Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich
online zu ihren Anliegen umfassend zu informieren oder diese alternativ auf
dem digitalen Weg über ein Kontaktformular zu adressieren,“ so Kieseler-Thanscheidt.

Ergänzt wird dieses Angebot um weitere hilfreiche Funktionen, wie zum Beispiel die Aufbereitung der steuerlichen Themen in Form von FAQ, ein Steuer-ABC der Fachbegriffe sowie eine Übersicht der zuständigen Finanzämter und deren lokale Internetseiten mit den wichtigsten Informationen.