Eine ältere Frau hat eine Spitze verabreicht bekommen. Foto: VZ NRW/adpic
Eine ältere Frau hat eine Spitze verabreicht bekommen. Foto: VZ NRW/adpic

Düsseldorf. Die Verbraucherzentrale NRW erklärt, für wen die Impfung sinnvoll ist und wann die Krankenkasse die Kosten dafür übernimmt.

Nicht nur die Coronafälle steigen wieder kräftig an. Herbst und Winter sind auch Grippezeit. „Die Grippeschutzimpfung ist etwas aus dem Blickfeld geraten”, sagt Sabine Wolter, Gesundheitsrechtsexpertin der Verbraucherzentrale NRW. „Dabei wird sie vielen Personengruppen empfohlen.“

Möglich ist die Impfung in Hausarztpraxen, Apotheken oder bei Betriebsärzten. Die Verbraucherexperten geben Tipps:

Warum sie sinnvoll ist

Die Grippeschutzimpfung soll die echte Grippe (Influenza) verhindern oder den Krankheitsverlauf abmildern. Eine Grippeschutzimpfung ist in diesem Herbst wegen der zunehmenden Corona-Zahlen besonders zu empfehlen, da eine zusätzliche Ansteckung mit einem Grippe-Virus das Immunsystem weiter schwächen könnte.

Eine Grippe-Erkrankung wird durch Influenzaviren ausgelöst. In der Regel beginnt sie plötzlich mit Fieber oder deutlichem Krankheitsgefühl und Muskel- und/oder Kopfschmerzen und Reizhusten. Vor allem bei älteren Menschen, chronisch Kranken und Schwangeren kann sie zu Komplikationen führen und in schweren Fällen sogar tödlich verlaufen.

Für wen sie sinnvoll ist

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine Grippeschutzimpfung allen Personen ab 60 Jahren sowie Menschen mit verschiedenen Vorerkrankungen. Das sind zum Beispiel chronische Atemwegs-, Herz- oder Kreislaufkrankheiten, Diabetes oder andere Stoffwechselkrankheiten. Auch chronische neurologische Grunderkrankungen wie beispielsweise Multiple Sklerose gehören dazu.

Empfohlen ist sie auch für Bewohner von Pflegeheimen und für Menschen, die regelmäßig engen Kontakt mit jemandem aus einer Risikogruppe haben. Ebenso für Schwangere ab der 14. Schwangerschaftswoche (bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung auch früher) und für Kinder mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens ab einem Alter von sechs Monaten.

Sinnvoll ist eine Grippeimpfung auch für diejenigen, die ein erhöhtes Risiko haben, sich im Beruf anzustecken.

Für wen sie bezahlt wird

Für die oben genannten Personengruppen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Grippeschutzimpfung. Wer nicht dazu gehört und sich gegen Grippe impfen lassen möchte, sollte sich vom Arzt oder der Ärztin beraten lassen und vor der Impfung bei der eigenen Krankenkasse nachfragen, ob die Kosten übernommen werden. Viele Krankenkassen bezahlen die Grippeschutzimpfung für unter 60-Jährige als sogenannte Mehrleistungen. Auch viele private Krankenversicherungen folgen den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission zu den Personengruppen und übernehmen die Kosten. Eine Nachfrage bei der eigenen Kasse schafft Klarheit.

Wo man sich impfen lassen kann

Erste Anlaufstelle sind Hausärzte. Zudem dürfen inzwischen auch Apotheken alle Personen über 18 Jahre als Regelleistung gegen Grippe impfen. Allerdings bieten das nicht alle Apotheken an. Eine Übersicht gibt es etwa beim Portal Mein-Apothekenmanager.de. Auch viele Arbeitgeber bieten ihren Angestellten die Influenza-Impfung an.

Wann der Impfschutz richtig wirkt

Nach der Impfung dauert es zehn bis 14 Tage, bis der Impfschutz vollständig aufgebaut ist. Um rechtzeitig geschützt zu sein, wird deshalb empfohlen, sich ab Oktober bis Mitte Dezember impfen zu lassen. Es kann aber auch zu Beginn oder im Verlauf der Grippewelle noch sinnvoll sein, die Impfung nachzuholen. Die Influenza-Impfung kann auch gleichzeitig mit einer Corona-(Booster-)Impfung verabreicht werden.

Mehr zur Grippeschutzimpfung unter: https://www.verbraucherzentrale.nrw/node51734