Luftballons der FDP sind auf einer Veranstaltung zu sehen. Foto: pixabay
Luftballons der FDP sind auf einer Veranstaltung zu sehen. Foto: pixabay

Kreis Mettmann. Die FDP würfe den Naturschutzverbänden fälschlicherweise vor, sie würden Verfahren verzögern, darüber ärgert man sich bei der Kreisgruppe des Bundes für Umwelt- und Naturschutz. 

Gegenstand des Ärgernisses sind Äußerungen des FDP-Landtagsabgeordneten Dirk Wedel, wie Götz–Reinhardt Lederer mitteilt. Demnach bitte Wedel die Naturschutzverbände beim Verfahren des Brückenneubaus und des Kreisverkehrs an der L357 in Haan-Gruiten, das Verfahren nicht zu verzögern.

„Damit unterstellt er ihnen, dass sie das Verfahren verzögern würden, obwohl er wissen müsste, dass dies nicht stimmt“, so Lederer. Die anerkannten Naturschutzverbände nähmen im Rahmen der gesetzlich vorgeschrieben Verbandsbeteiligung die Rechte der Natur wahr. Selten lieg es an den Verbänden, wenn es zu Verzögerungen komme, so Lederer.

Im Grundtenor der Stellungnahme der Naturschutzverbände äußerten diese, so wie die anderen Beteiligten, keine grundlegenden Bedenken gegen das Vorhaben Bahnbrücke mit Kreisverkehr.

Götz–Reinhardt Lederer: „In der Stellungnahme wurde allerdings ein deutliches Verbesserungspotenzial bei insektenfreundliche Bepflanzung und Pflege des Straßenbegleitgrünes aufgezeigt. Dazu Defizite bei der Regenwasserbehandlung, die bei immer stärker werdenden Starkregenereignissen und längeren Dürreperioden erforderlich wären, obwohl ministeriale Richtlinien dies längst festschreiben. Die vergangenen Hochwasserereignisse haben die bereits bestehenden Defizite der Entwässerungsplanung im Plangebiet schonungslos aufgezeigt. Dazu Hinweise zur ökologischen Aufwertungen und Ausgleichsmaßnahmen“.

Die Maßnahmen hätten frühzeitig, seit April 2021, durch den Vorhabensträger in die Planung integriert werden können, erklärt Götz–Reinhardt Lederer: „Leider ließ die Gegenäußerung des Vorhabenträgers wenig bis keine Beschäftigung mit den Argumenten und Bedenken der Naturschutzverbände erkennen. Deshalb sahen diese leider nach der Gegenäußerung des Vorhabenträgers ein Großteil ihrer Anmerkungen als nicht erledigt an und nutzten die Gelegenheit der Synopse zu einer ergänzenden Stellungnahme, um nochmals auf die Punkte hinzuweisen, die nach ihrer Auffassung nicht genügend Berücksichtigung gefunden haben. Seit Beginn an haben die Naturschutzverbände dem Vorhabensträger und der verfahrensführenden Behörde zur Verfahrensbeschleunigung einen Verzicht auf Erörterung unserer Einwendungen angeboten, sollten unsere Anmerkungen zufriedenstellend berücksichtigt und als Nebenbestimmungen in den Planfeststellungsbeschluss Aufnahme finden“.

Eine Rückmeldung dazu liege bis dato von keiner der beiden Stellen vor und bleibe abzuwarten, so Lederer. „Die beteiligten Naturschutzvereinigungen haben den Weg für eine Beschleunigung des Verfahrens frei gemacht, nun obliegt es dem Vorhabensträger, den Weg gemeinsam zu gehen“.

Die Verbände seien zu Stellungnahmen und Gesprächen bei neuen Projekten im Vorfeld bereit. „Das beschleunigt Verfahren“, meint Lederer. „Legt man den Verbänden aber fehlerhafte Planungen vor – wie bei der L239 oder auch der A44 – so darf man nicht den schwarzen Peter den Verbänden zuschieben.“ FDP-Abgeordneter Wedel hätte aus der Antwort der Landesregierung auf seine Nachfrage besser wissen müssen, dass es weit langwierigere Verfahrenshindernisse gibt, an denen er sich hätte abarbeiten können, kritisiert der BUND. Dort erwarte man „eine Klarstellung durch Herrn Wedel“.