Die Aufschrift
Die Aufschrift "Rathaus" ist an einer Wand angebracht. Foto: Volkmann/symbolbild

Mettmann. Die Politik ist im Ausschuss für Feuerwehr, Ordnungsangelegenheiten und wirtschaftliche Betriebe dem Verwaltungsvorschlag gefolgt, die Gebührensätze für das Jahr 2023 zum jetzigen Zeitpunkt nicht neu zu beschließen. Es gelten weiterhin mit Ausnahme der Rettungsdienstgebühren die Gebührensätze des Jahres 2022, wie die Verwaltung mitteilt.

Die Gebührenbescheide, die die Stadt versenden wird, werden unter Vorbehalt einer endgültigen rechtlichen Regelung gestellt.

Im Mai dieses Jahres hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) in einem Musterverfahren die Abwassergebührenkalkulation der Stadt Oer-Erkenschwick für rechtswidrig erklärt. Insbesondere hat sie die zugrundeliegende Kalkulation der Gebühren als unzulässig begründet.

Nach dem OVG-Urteil hatte der Städte- und Gemeindebund NRW darauf hingewiesen, dass die Erhebung der Abwassergebühren im Einklang mit der Rechtsprechung des OVG NRW seit 1994 stand. Dazu hatte Bürgermeisterin Sandra Pietschmann erklärt: „Wie viele Kommunen hat auch Mettmann diese rechtmäßigen Vorgaben entsprechend umgesetzt.“ Kämmerin Veronika Traumann hatte darauf hingewiesen, dass Kommunen grundsätzlich angehalten seien, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen. Dies gelte besonders für finanzschwache Kommunen.

Nachdem die Stadt Oer-Erkenschwick zu den Entwässerungsgebühren gegen das OVG-Urteil Beschwerde eingelegt hat, ist das Urteil nach wie vor nichts rechtskräftig. Aufgrund der vorhandenen Rechtsunsicherheiten hat die Stadt eine Rechtsanwaltskanzlei eingeschaltet, um abzuklären, wie die Stadt bei den Gebührenrechnungen für 2023 vorgehen soll.

Die Landesregierung hatte darüber hinaus angekündigt, die Gesetzeslage aufgrund des OGV-Urteils weiter zu entwickeln, ein erster Gesetzesentwurf liegt vor. Bislang steht noch nicht fest, wann das neue Gesetz in Kraft treten soll.

Für die Kommunen habe es deshalb wenig Sinn, ohne Kenntnis der genauen Änderungen auf der Basis des OVG-Urteils Kalkulationen für die Gebührensätze 2023 zu entwickeln, hieß in der Stellungnahme der Kanzlei. Deshalb hatten die Juristen der Stadt empfohlen, die Kalkulation zunächst auf der bisherigen Basis zu erstellen.

Die Bescheide für 2023 werden also mit Vorbehalt erstellt, sodass nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes die Gebührenbescheide entsprechend im Jahresverlauf angepasst werden. Widersprüche gegen die Gebührenbescheide sind deshalb nicht erforderlich.