Mit einem Informationsschreiben haben die NRW-Finanzämter Bürgerinnen und Bürger auf die Abgabe der Grundsteuer-Feststellungserklärung hingewiesen. Foto: Volkmann
Mit einem Informationsschreiben haben die NRW-Finanzämter Bürgerinnen und Bürger auf die Abgabe der Grundsteuer-Feststellungserklärung hingewiesen. Foto: Volkmann

Düsseldorf. Bis Ende Januar müssen Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen im Zuge der Grundsteuerreform entsprechende Erklärung abgegeben habe. Bei der Finanzverwaltung zieht man nun eine Zwischenbilanz: rund 43 Prozent der benötigten Erklärungen sind eingegangen. 

Weniger als die Hälfte der Grundsteuer-Erklärungen haben Bürgerinnen und Bürger damit bislang abgegeben. Damit läuft die Frist nach der Verlängerung unerbittlich. Unverständliche Formulare, fehlende Angaben, Bürokratie bei der Beantragung von fehlenden Daten, aber auch die Angst vor Fehlern lassen offenbar nicht wenige Menschen zögern.

Rund 6,7 Millionen Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in Nordrhein-Westfalen müssen aufgrund der Grundsteuerreform neu bewertet werden. Dies geht zurück auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die bisherige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hat. Bisher sind landesweit bereits rund 2,85 Millionen Feststellungserklärungen bei den nordrhein-westfälischen Finanzämtern eingegangen. Dies entspricht rund 43 Prozent der benötigten Erklärungen.

„Im Finanzamt Düsseldorf-Mettmann wurden bisher 30.600 Erklärungen abgegeben, rund 46 Prozent.“, erklärt Jutta Kieseler-Thanscheidt, Leiterin des Finanzamts Düsseldorf-Mettmann. „Wir appellieren an alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Feststellungserklärung noch nicht abgegeben haben, dies jetzt zu tun. Die Abgabefrist endet am 31. Januar 2023.“

Die Finanzämter bearbeiten die Feststellungserklärungen grundsätzlich entsprechend des Eingangs und versenden den Grundsteuerwert- sowie den Grundsteuermessbescheid an die Eigentümerinnen und Eigentümer. Der errechnete Grundsteuerwert hat insofern noch keine Aussagekraft über die zu zahlende Grundsteuer. Die Kommunen setzen ab 2024 zunächst die neuen Hebesätze fest und berechnen mit diesen die zu zahlende Grundsteuer. Informationen zum Ablauf nach Abgabe der Feststellungserklärung und zum Inhalt der einzelnen Bescheide stehen auf www.grundsteuer.nrw.de zur Verfügung.

Hilfe von der Finanzverwaltung selbst

Die digitale Info-Plattform der Finanzverwaltung unterstützt Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Erstellung der Feststellungserklärung. „Wir haben Erklär-Videos mit praktischen Hinweisen für die Abgabe mit ELSTER erstellt“, so die Leiterin. „Die ausführlichen Klick-für-Klick-Anleitungen führen Schritt für Schritt durch die Eingabefelder in ELSTER und die Check-Listen liefern eine Übersicht der benötigten Daten und Hinweise und wo diese zu Tobias Helling Geschäftsstelle Telefon 0211 3804-2069 Telefax 0211 3804-1200 finden sind.“ Außerdem steht ein FAQ mit Antworten auf die häufigsten Fragen zur Verfügung.

Auch das Grundsteuerportal (Geodatenportal), über das wichtige Informationen zum Flurstück, wie z. B. die Gemarkung, der Bodenrichtwert und das Grundbuchblatt abgerufen werden können, ist dort zu finden. Eigentümerinnen und Eigentümer können dort den sogenannten Sachdatenauszug zu ihrem Flurstück abrufen, der bereits den Großteil der Daten enthält, die für die Feststellungserklärung benötigt werden.

Für individuelle Rückfragen zur Grundsteuerreform ist das Finanzamt Düsseldorf-Mettmann unter 0211 3804-1959 (Mo.-Fr. 9 bis 18 Uhr) erreichbar.